Düsseldorf Prozess um Messerstecherei nach Zechgelage

Düsseldorf · Aus Eifersucht war es nach einem Zechgelage im August zum tödlichen Streit eines Paares in der Wohnung eines Bekannten nahe dem Schlosspark Eller gekommen. Ein 41-jähriger Bauarbeiter soll mit einem Messer dort mehrfach auf die Beine seiner zwölf Jahre älteren Lebensgefährtin eingestochen, soll die Frau dadurch tödlich verletzt haben.

Die Anklage, über die das Landgericht ab Montag (13.30 Uhr, Saal E.122) verhandelt, wirft dem Bauarbeiter Körperverletzung mit Todesfolge vor. Für den Prozess sind bisher sieben Verhandlungstage eingeplant.

Fünf Jahre lang waren der Angeklagte und das spätere Opfer ein Paar gewesen, teilten sich laut den Ermittlungen neben einer Wohnung auch regelmäßig den Alkohol. Am Tag der Tat hatte sich das Paar mit einem Bekannten in einem Park getroffen, ab 11 Uhr sollen dabei auch Wodka sowie weitere Alkoholika getrunken worden sein.

Stunden später folgte die Frau dem Bekannten in dessen Wohnung an der Deutzer Straße, wo der Mieter kurz danach für beide Gulasch mit Reis zubereitet hat. Gegen 16 Uhr kam auch der Lebensgefährte der Frau zu der Wohnung, soll dabei nach vergeblichem Klingeln mehrfach mit einem Messer gegen die Wohnungstür gestochen haben.

Als der Mieter dann öffnete, kam es wenig später angeblich zum Streit des 41-Jährigen mit seiner Partnerin. Aus Eifersucht soll der Bauarbeiter, als der Wohnungsmieter gerade auf der Toilette war, gegen 17 Uhr mindestens drei Mal mit dem Messer auf die Beine seiner Freundin eingestochen haben. Dabei wurden, wie Gerichtsmediziner später feststellten, sowohl die Schlagader als auch die Oberschenkelvene der Frau getroffen.

Ihr Partner und der Mieter riefen trotz der schweren Verletzung zunächst aber nicht nach einem Notarzt, sondern versuchten, durch Abbinden des verletzten Beins mit einem Gürtel die schweren Blutungen zu stoppen. Doch das gelang nicht. Die Frau ist durch einen Schock, ausgelöst durch den Blutverlust als Folge der Messerstiche, wenig später gestorben.

Eine Blutprobe bei ihrem Lebensgefährten ergab um 19 Uhr noch einen Alkoholwert von fast 2,7 Promille.

Mit einem Urteil des Schwurgerichts wird erst Ende Januar gerechnet.

(RP)
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