Düsseldorf Prozess um Kündigung eines rauchenden Mieters

Düsseldorf · Der Rechtsstreit um die fristlose Kündigung eines rauchenden Mieters wird heute in Düsseldorf vor Gericht verhandelt. Der 74-jährige Friedhelm Adolfs hatte nach 40 Jahren die fristlose Kündigung für seine einstige Dienst- und jetzige Mietwohnung sowie eine Räumungsklage erhalten.

 Friedhelm Adolfs sitzt rauchend in seiner Wohnung in Düsseldorf.

Friedhelm Adolfs sitzt rauchend in seiner Wohnung in Düsseldorf.

Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Der Fall hatte — auch angesichts der aufgeheizten Diskussion um den Nichtraucherschutz — hohe Wellen geschlagen. Der Interessensverein "Netzwerk Rauchen" rief sogar zu Spenden für den Mann auf, der sich juristisch gegen die Kündigung wehrt. Sein Antrag auf Prozesskostenhilfe war zunächst abgelehnt worden.

Friedhelm Adolfs geht gegen die Kündigung vor, weil er sein Rauchen nur als Vorwand sieht. Der 74-Jährige vermutete, Hintergrund der Kündigung sei, dass seine Wohnung in lukrativen Büroraum umgewandelt werden solle. Dem widersprach die Vermieterin: Dies entbehre jeder Grundlage.

Die Gegenseite sieht es natürlich anders. Der Rauch belästige die Hausnachbarn unzumutbar, weil er nicht über die Fenster, sondern in den Hausflur entlüftet werde, argumentiert seine Vermieterin. Der Mieter sei mehrfach vergeblich abgemahnt und aufgefordert worden, sein Verhalten zu ändern. Sie sei zum Schutz der anderen Mieter zum Eingreifen verpflichtet gewesen, erklärte die Vermieterin. Mieter Adolfs, der einst als Hausmeister in dem Haus beschäftigt war, hat das bestritten.

Mit einem Urteil ist in dem Verfahren vor dem Amtsgericht noch nicht zu rechnen.

Bislang gilt das Rauchen in der eigenen Wohnung als höchstrichterlich geschützte persönliche Freiheit. Der Bundesgerichtshof ließ aber 2006 und 2008 ausdrücklich offen, ob "exzessives Rauchen" - das schon nach kurzer Mietzeit eine Renovierung nötig macht - als vertragswidrige Nutzung angesehen werden kann.

(lnw)
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