Prozess vor dem Amtsgericht Düsseldorf Prozess um gefälschtes Testament

Rund 47.000 Euro Vermögen einer alten Dame bleiben nun in der Familie. Vom Vorwurf der Testamentfälschung wurde er nun freigestellt.

(wuk) Tränen der Erleichterung konnte der Sohn (59) einer 2014 verstorbenen Rentnerin beim Amtsgericht nicht zurückhalten, als er vom Vorwurf der Testamentfälschung freigesprochen wurde.

Mit dem 74-jährigen Ex-Freund seiner Mutter soll er versucht haben, sich durch Schwindel zum Alleinerben der Seniorin, damit eines Bankkontos mit 47.000 Euro und eines Hauses im Düsseldorfer Süden, zu machen. Dazu, so der Vorwurf, hätten beide ein Testament der Seniorin gefälscht und ihren anfangs als Erben eingesetzten Pfleger um den Nachlass gebracht. Da die Rentnerin diesen letzten Willen aber nicht notariell beglaubigen ließ, gerieten Sohn und Ex-Freund unter Verdacht. Anhand eines Schriftgutachtens entschied der Amtsrichter für den Sohn und dessen Mitangeklagten. Damit bleibt das Vermögen der alten Dame in Familienhand. Der Experte hatte das umstrittene Testament der Seniorin vom Heiligabend 2013 mit anderen Dokumenten der alten Dame verglichen. Ergebnis: Die Rentnerin sei als Urheberin des späteren Testaments „weder nachzuweisen noch auszuschließen“. Hätte sie ihren letzten Willen bei einem Notariat beglaubigen lassen, wäre der Kuddelmuddel nicht entstanden. So aber berief sich ihr Pfleger nach ihrem Tod auf eine Verfügung der Rentnerin von 2012, wonach er alles erben sollte. Erst ein Jahr später gaben ihr Sohn und ihr Ex-Freund an, sie hätten den Pfleger beim Entsorgen von Dokumenten beobachtet – und dabei die Testament-Fassung von 2013 zu Gunsten des Sohnes entdeckt. Dafür sprach laut Urteil, dass die alte Dame zuvor vier Testamente zu Papier gebracht hatte. Zudem legten falsche Kommasetzung und spezielle Formulierungen laut Urteil nahe, dass sie das Schriftstück an Heiligabend 2013 wirklich selbst verfasst habe. Auch der Staatsanwalt forderte daher Freispruch für beide Angeklagte.

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