1250 Euro Arrbeitslosengeld wurde nicht ausgezahlt Angeklagte wusste nichts von 41.000-Euro-Sparbuch

Düsseldorf · Für einen angeblich besonders dreisten, versuchten Sozialbetrug beim Jobcenter hat ein Amtsrichter eine 48-jährige Frau zu sechs Monaten Haft verurteilt. Dabei bestand die Angeklagte bis zum Schluss hartnäckig darauf, sie sei völlig unschuldig.

(wuk) Für einen dreisten versuchten Sozialbetrug beim Jobcenter hat ein Amtsrichter eine 48-jährige Frau zu sechs Monaten Haft verurteilt. Dabei bestand die Angeklagte hartnäckig darauf, sie sei völlig unschuldig.

Sie gab an, nach ihrem Umzug von Bad Schwartau nach Düsseldorf Anfang 2017 beim Jobcenter einen Antrag auf Arbeitslosenunterstützung gestellt zu haben. 1250 Euro sollten ihr ausgezahlt werden. Vorher fiel aber auf, dass ihr Lebensgefährte (54) laut Rentenversicherungspolice über 41.000 Euro verfügte. Die Frau bekam kein Arbeitslosengeld, dafür eine Anklage. „Ich konnte das Geld meines Partners nicht angeben, weil ich nichts davon wusste“, so die Angeklagte weiter. Sie habe sich von ihrer Mutter nach dem Umzug sogar 2000 Euro für eine Wohnungskaution geliehen.

Auch der Freund gab im Prozess an, er habe als Arbeitsloser jene Police und das viele Geld „nicht auf dem Schirm“ gehabt.

Stutzig machte den Richter nur, dass die Angeklagte keineswegs ein für die Justiz unbeschriebenes Blatt war, sondern als Betrügerin schon zigfach überführt und verurteilt worden ist, dafür auch schon Haftstrafen verbüßt hatte.

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