Prozess nach tödlichen Po-OPs Schönheitschirurg darf nicht mehr praktizieren - 100.000 Euro Kaution

Düsseldorf · Nach der Anklage gegen einen Düsseldorfer Schönheitschirurgen darf dieser vorerst nicht mehr als Arzt praktizieren. Zudem muss er 100.000 Euro Kaution hinterlegen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht beschlossen.

 Mit einer Kanüle sticht ein Chirurg in zuvor markierte Hautareale, um dort Fettpolster abzusaugen. (Symbolbild)

Mit einer Kanüle sticht ein Chirurg in zuvor markierte Hautareale, um dort Fettpolster abzusaugen. (Symbolbild)

Foto: dpa-tmn/Jens Schierenbeck

Einen Tag nach der Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge bei zwei Patientinnen nach Schönheits-OPs ist ein 48-jähriger Beauty-Chirurg am Dienstag nur unter hohen Auflagen von der U-Haft verschont worden. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor wegen der massiven Vorwürfe einen Haftbefehl gegen den Schönheits-Operateur erwirkt. Unter Auflagen hat das Schwurgericht diesen Haftbefehl vorerst aber außer Vollzug gesetzt. Dafür muss der Mediziner jetzt binnen zwei Tagen 100.000 Euro Kaution hinterlegen, außerdem sind ihm sämtliche berufliche Tätigkeiten zunächst untersagt.