Prozess in Düsseldorf Mildes Urteil im Fall der Wunderkerzen, die als Sprengstoff gelten

Düsseldorf · Eine 54-jährige Düsseldorferin sah nicht ein, warum sie wegen ein paar Wunderkerzen ein Bußgeld bezahlen sollte und zog vor Gericht. Weil die Wunderkerzen länger als 15 Zentimeter waren, fielen sie unter das Sprengstoffgesetz.

 Die die Richterin entschied sich für die Einstellung des Verfahrens. Ohne Bußgeld oder Gebühren.

Die die Richterin entschied sich für die Einstellung des Verfahrens. Ohne Bußgeld oder Gebühren.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Mit Augenmaß hat eine Amtsrichterin den Bußgeldprozess gegen eine 56-Jährige beendet. Die Geschäftsfrau sollte laut Bezirksregierung 50 Euro Buße plus 28,50 Euro an Gebühren und Auslagen zahlen, weil sie Ende 2020 den Kauf von Wunderkerzen bei einem gewerblichen Einkauf nicht angemeldet hatte, Kostenpflichtiger Inhalt damit gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen habe. Doch dieses Knöllchen hat sie nicht akzeptiert, zog vor Gericht – und dort wurde ihr die Buße samt Gebühren erlassen, das Verfahren eingestellt.