Verhandlung in Düsseldorf Prozess um Klebefallen gegen Mäuse
Düsseldorf · Ein Düsseldorfer Gastwirt wollte Mäuse mit sogenannten Klebefallen bekämpfen. Weil die aus Tierschutzgründen verboten sind, erhielt er eine Geldstrafe.Dagegen wehrte er sich vor Gericht.
16.07.2021
, 14:14 Uhr
Auch amtlich anerkannte Schädlinge sind keineswegs rechtlos. Dabei sorgen Mäuse und Ratten, die im juristischen Sprachgebrauch als „Schadnager“ bezeichnet werden, bei Gastwirten in der Düsseldorfer Innenstadt und der Altstadt seit Jahrzehnten für massive Probleme.