Zweieinhalb Jahre Haft für Düsseldorfer "Beiß-Attacke wie in einem Horrorfilm"

Ein 28-Jähriger aus Düsseldorf hat seiner Freundin im Streit ein Stück Gesichtshaut weggebissen. Als "einfach grauenhaft, wie in einem Horrorfilm" wertete eine Staatsanwältin am Montag vor dem Amtsgericht Düsseldorf die Attacke. Der Mann wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

 Der Angeklagte vor Gericht.

Der Angeklagte vor Gericht.

Foto: Wulf Kannegießer

In einem nichtigen Streit um ihren Autoschlüssel hatte der 28-Jährige laut Geständnis im Oktober 2016 im Wodka- und Haschischrausch die Frau am Hals gepackt und ihr ein Stück der Gesichtshaut weggebissen. Dabei versprach er, dem Opfer demnächst mal 8500 Euro als Schmerzensgeld zu zahlen. Der Mann gab an, er könne sich nach sechs Haschisch-Joints täglich plus einer halben Flasche Wodka an dem Tatabend jetzt an nichts mehr erinnern.

Ein Gutachter billigte ihm zu, dass er in der Tatnacht auch wegen einer psychotischen Störung durch Cannabis nur eingeschränkt schuldfähig war. Doch Reue, die der Mann angeblich dadurch beweisen wollte, dass er dem Opfer irgendwann das Schmerzensgeld zahlen will, haben die Richter nicht anerkannt. Immerhin habe er die Frau noch Wochen nach der Beißattacke mit einem Nacktfoto dazu erpressen wollen, bei ihm zu bleiben.

Und einer Tatort-Zeugin habe er gedroht, sie als Schwarzarbeiterin anzuzeigen, falls sie im Prozess nicht bestätigt, dass er damals die ganze Wodka-Flasche ausgetrunken habe. Auch diese Erpressungsversuche, bei denen er längst nicht mehr im Rausch war, haben die Richter zu dem deutlichen Urteil veranlasst. Darin hieß es, er habe durch den Biss in die Schläfe der Frau und das Herausreißen eines Hautstücks von sechs mal vier Zentimetern eine "zutiefst menschenverachtende und menschenfeindliche" Gesinnung bewiesen.

Hatte er den Antrag der Staatsanwältin auf zweieinhalb Jahre Haft noch höhnisch belächelt, hielt er sich beim identischen Urteil dann die Hände vor Augen. Auch die Verteidigung sprach von einer "hässlichen Tat", hatte dennoch Bewährung gefordert, weil der 28-Jährige nicht vorbestraft war. Das aber war laut Urteil der einzige Umstand in diesem schrecklichen Fall, der zu Gunsten des Täters zu werten war. Die Frau wird lebenslang entstellt bleiben.

(wuk)
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