Prozess vor dem Amtsgericht Nachbarn mit Reizgas attackiert

Düsseldorf · Ein Streit in einem Mietshaus in Eller. Nachbarn geraten wegen eines Schrubbers aneinander, am Ende wird CS-Gas eingesetzt. Dafür gab es zunächst eine Bewährungsstrafe, doch nun hat das Gericht das Urteil noch einmal überprüft.

(wuk) Das Landgericht hat ein Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung gegen eine 44-Jährige korrigiert. Sie war vom Amtsgericht zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil sie ihrer betagten Mutter bei einem handfesten Streit mit einem Nachbarn (90) zu Hilfe geeilt war.

Das Landgericht wertete das nun aber als gering, stellte das Verfahren sogar ein gegen Zahlung von 500 Euro. Im August 2016 waren die Rentner in einem gemeinsam bewohnten Mietshaus bei Schloss Eller in Streit geraten. Nach einem Wasserschaden hatte der 90-Jährige mit einem Schrubber die Schäden eindämmen wollen. Dass er dafür angeblich Tücher der Rentnerin (72) benutzte, brachte die Seniorin in Rage. Mit dem Schrubber hatte der Nachbar die alte Dame dann in deren Wohnung zurückgedrängt, sie dabei an der Lippe verletzt. Als deren Tochter das mitbekam, attackierte sie den Nachbarn mit Reizgas, setzte ihn außer Gefecht. Das Amtsgericht sah darin 2017 nicht etwa eine verständliche Hilfeleistung, sondern brummte der bisher nicht vorbestraften 44-Jährigen eine Bewährungsstrafe auf. Die Richterin damals fand, zwischen der Verletzung der Mutter und der Sprüh-Aktion der Tochter hätten etliche Minuten gelegen. Das stellte sich beim Landgericht in der Berufung der Tochter jetzt anders dar. Auch legte der 90-Jährige keinen Wert mehr auf eine Bestrafung. Den Streit habe er ja mit der Mutter gehabt, die inzwischen tot ist. Da die Tochter nicht mehr im Haus wohnt und ihr Eintreten für die Mutter ihre Schuld deutlich geringer erscheinen ließ, verzichtete das Landgericht auf ein Urteil. 

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