Oberlandesgericht Düssseldorf entscheidet Post muss sich für Wettbewerber öffnen

Düsseldorf / Bonn (dto). Die Deutsche Post muss ihr Netz ab sofort für Wettbewerber öffnen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am Mittwoch eine entsprechende Anordnung des Bundeskartellamtes. Die Post teilte mit, dass der Gerichtsbeschluss sofort umgesetzt werde. Der Bonner Konzern muss ab sofort Konkurrenten so genannte postvorbereitende Leistungen ermöglichen. Dadurch können alternative Anbieter vorsortierte Briefe gegen einen Rabatt ins Netz der Post einspeisen.

Das Bundeskartellamt hatte der Post im Februar dieses Jahres untersagt, konkurrierende mittelständische Postdienstleister bei der Abholung, Vorsortierung und Einlieferung von Briefen mit einem Gewicht von weniger als 100 Gramm zu behindern oder zu diskriminieren. Gleichzeitig hatte das Amt die Entscheidung für sofort vollziehbar erklärt. Die Deutsche Post hatte sowohl gegen die Anordnung des Sofortvollzugs als auch in der Hauptsache Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt.

Ein Postsprecher sagte am Mittwoch, durch die Umsetzung des Gerichtsbeschlusses würden dem Konzern frühestens ab 2007 maximal 150 bis 200 Millionen Euro Umsatz pro Jahr entgehen. Ungeachtet der Entscheidung des Oberlandesgerichts, dem Antrag der Post auf Einstweilige Verfügung gegen den Sofortvollzug nicht stattzugeben, werde man das Hauptsacheverfahren weiter betreiben. Sollte die Post hier Recht bekommen, würden möglicherweise bereits gewährte Rabatte zurückgefordert.

Kartellamtspräsident Böge sagte, mit der Bestätigung des Sofortvollzugs durch das Gericht würden die Voraussetzungen für eine zügige Belebung des Wettbewerbs im Briefmarkt deutlich verbessert. "Die Deutsche Post muss die missbräuchliche Behinderung von Wettbewerbern nun umgehend einstellen", sagte Böge. Er sei zuversichtlich, dass das Gericht die Entscheidung des Bundeskartellamtes auch in der Hauptsache bestätigen wird.

Der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) begrüßte die Gerichtsentscheidung. Obwohl damit noch keine Entscheidung in der Sache getroffen worden sei, gebe das Gericht damit grünes Licht für den Wettbewerb, erklärte der Verband in Berlin. Dienstleister und Handelsunternehmen dürften jetzt auf sinkende Versandkosten hoffen.

(afp)
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