Ärger um Protestzelt vor dem Landtag Polizeipräsident lehnt Vergleich ab

Düsseldorf · Im Streit um das Protestzelt vor dem Landtag hat der Düsseldorfer Polizeipräsident, Herbert Schenkelberg, den Vergleichsvorschlag des Oberverwaltungsgerichts Münster abgelehnt. Der Abschluss eines Vergleichs hätte nur Wirkung auf die jetzige Mahnwache auf dem Johannes-Rau-Platz, so Schenkelberg. Ihm sei jedoch an einer gründsätzlichen gerichtlichen Entscheidung gelegen, an der man sich in Zukunft bei anderen Versammlungen orientieren könne.

Düsseldorf: Aktivisten besetzen französisches Konsulat
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Die Demonstranten, vor allem iranische Flüchtlinge, wehren sich vor Gericht dagegen, dass die Düsseldorfer Polizei ihnen das Übernachten in einem Zelt vor dem Landtag untersagt hat. Sie wollten mit der Camp-Aktion, die auf vier Wochen angelegt war, gegen schlechte Zustände in Flüchtlingsheimen protestieren. Seit dem 10. Juli läuft die Mahnwache auf dem Johannes-Rau-Platz trotz der Einschränkungen. Die Polizei kontrolliert, dass niemand am Demonstrationsort die Nacht über schläft. Die Flüchtlinge wehren sich dagegen juristisch. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte der Polizei in erster Instanz Recht gegeben.

Am Mittwoch hatte das Oberverwaltungsgericht Münster beiden Seiten einen Vergleich vorgeschlagen. Bis Donnerstagmittag können sich beide Seiten äußern. Hätte die Polizei zugestimmt, wäre das Verfahren eingestellt worden.

Schenkelberg lehnt diesen Vergleich nun ab. Der Vergleichsvorschlag sei Mittwochnachmittag ausführlich geprüft worden, heißt es in einer Mitteilung des Düsseldorfer Polizeipräsidenten. "Konkret geht es mir um die Frage, ob das Kampieren und das Übernachten von Artikel 8 des Grundgesetzes gedeckt ist und wenn ja, ob es Grenzen in zeitlicher Hinsicht oder im Umfang des Lagers gibt (Anzahl der Personen, der Übernachtungsmöglichkeiten, der Ausstattung der Zelte, etc.) Von einer gerichtlichen Entscheidung erwarte ich mir entsprechende Klarstellungen", so Schenkelberg.

(ahem/top)
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