Düsseldorf Personaldezernent stellt fliehende Fahrerin

Düsseldorf · Sein Auto rammen und davonfahren? Nicht mit Andreas Meyer-Falcke. Der Beamte nahm die Verfolgung auf, wie gestern am Amtsgericht bekannt wurde.

 Findet auch Elektroautos für den städtischen Fuhrpark gut: Multidezernent Andreas Meyer-Falcke, hier mit OB Thomas Geisel.

Findet auch Elektroautos für den städtischen Fuhrpark gut: Multidezernent Andreas Meyer-Falcke, hier mit OB Thomas Geisel.

Foto: Bernd Schaller

Der Mann ist ein echter Tausendsassa. Personaldezernent, Gesundheitsdezernent, verantwortlich für den IT-Bereich der Stadtverwaltung und stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Wirtschaftsinitiative "Digitale Stadt". Und seit gestern ist bekannt: Er kann auch Fahnder.

Kurz vor Weihnachten 2015 hat der gebürtige Essener eine Unfallflüchtige verfolgt. Die war ihm in Oberbilk im Wortsinn an den Karren gefahren, hatte also mit ihrem Kleinwagen die dienstliche Limousine des Beigeordneten gerammt. Dem war zwar nichts passiert, aber als studierter Mediziner hätte er sich womöglich gerne vergewissert, dass auch die Dame den Zusammenstoß ohne bleibende Schäden überstanden hatte. Doch die war davon gefahren und hatte Meyer-Falcke mit einer Beule in der Tür und einer kaputten Airbag-Steuerung in der Mercedes-E-Klasse einfach stehenlassen.

Da hatte sie die Rechnung aber ohne den Offizier gemacht, der Meyer-Falcke auch noch ist - genauer: ohne den Oberstarzt der Reserve. Der dachte gar nicht daran, den Dienstwagen auf Kosten des Stadtsäckels reparieren zu lassen (immerhin 6000 Euro kostete das, wie sich später herausstellte), sondern nahm sofort die Verfolgung auf - nicht ohne sich zuvor gesetzestreu per Telefon (natürlich mit Freisprechanlage) bei der Polizei zu erkundigen, "wie man sich als Bürger" in solcher Lage zu verhalten habe.

Dann war der Dezernent den Anweisungen der Leitstelle gefolgt und der Dame hinterhergefahren, hatte die Polizei über ihre Strecke informiert, und an der Kölner Straße schließlich war die 47-jährige Lehrerin von einer Motorradpolizistin gestoppt worden.

Das erzählte Meyer-Falcke gestern im Justizzentrum - allerdings nur vor und nicht im Gerichtssaal, in den er als Zeuge geladen war. Denn am Ende verzichtete die Richterin auf seine Aussage.

Die sollte ursprünglich ohnehin nicht nötig sein: Meyer-Falckes Unfallgegnerin war schon per Strafbefehl wegen Unfallflucht zu 1200 Euro Geldstrafe und drei Monaten Fahrverbot verurteilt worden. Nur weil sie dagegen protestiert hatte, war es gestern zur Verhandlung gekommen, in der Meyer-Falcke die Rolle des Hauptzeugen der Anklage zukommen sollte.

Nur wenige Meter von der Unfallstelle entfernt, wollte die Dame es aber offenbar erneut nicht auf eine persönliche Begegnung ankommen lassen - zum anberaumten Termin vor der Amtsrichterin erschien lediglich ihr Anwalt und richtete aus, die Lehrerin sei wegen einer Griechenlandreise verhindert.

Ein nicht eben geeigneter Entschuldigungsgrund fürs Amtsgericht, weshalb sich die Richterin auch anschickte, einen Haftbefehl zu erlassen, um die Unfallflüchtige polizeilich vorführen zu lassen. Daraufhin zog der Verteidiger dann doch lieber den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück, der damit rechtskräftig seine Mandantin für drei Monate zur Fußgängerin macht. Nur Andreas Meyer-Falcke wurde dann nicht mehr gebraucht. Er hatte aber - Stichwort Tausendsasse - sicher noch genug zu tun.

(RP)
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