Amtsgericht Düsseldorf Geständiger Parfüm-Dieb darf zurück nach Polen

Düsseldorf · Am vergangenen Wochenende wurde der Dieb auf frischer Tat am Flughafen ertappt und sofort in U-Haft genommen. Nur drei Tage später erging das Urteil.

 Der Angeklagte wurde in Handschellen vorgeführt. Dem Richter versprach er, sowas nie wieder zu machen.

Der Angeklagte wurde in Handschellen vorgeführt. Dem Richter versprach er, sowas nie wieder zu machen.

Foto: wuk

Mit 73 Parfumflakons im Gesamtwert von rund 9000 Euro hatte sich ein Reisender am Wochenende beim Duty-Free-Shop am Flughafen eingedeckt – allerdings, ohne die wohlriechende Ware anschließend zu bezahlen. Prompt wurde der 47-Jährige in U-Haft genommen und am Mittwoch in Handschellen beim Amtsgericht angeklagt.