OSD-Kontrollen in Düsseldorf Corona-Verstöße bei Bingo-Party

Düsseldorf · Das Bingo-Spiel in einer Gaststätte in Düsseldorf-Oberbilk war offenbar so spannend, dass die zahlreichen Teilnehmer die Corona-Regeln fast komplett vergessen haben. Bei einer Hotline zur Anmeldung von Privatfeiern sind bereits 150 Anfragen eingegangen.

 Ein Fahrzeug des OSD.

Ein Fahrzeug des OSD.

Foto: Gerhard Berger

Bei der Kontrolle einer Gaststätte in Oberbilk stellten OSD-Mitarbeiter am Donnerstag fest, dass weder die Bedienung noch einige Gäste, die nicht an ihrem Sitzplatz waren, eine Mund-Nasen-Bedeckung trugen. Es waren etwa 50 Gäste vor Ort, die Bingo spielten. Auch fehlte eine Liste mit den Kundenkontaktdaten.

Die entsprechenden Bögen wurden erst während der Kontrolle verteilt. Die Erfassung der Daten erfolgte dann allerdings unvollständig oder falsch. Darüber hinaus wurde der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen und am Eingang unterschritten. Eine Raumskizze konnte nicht vorgelegt werden.

Der Verantwortliche wurde entsprechend belehrt. Die Mängel wurden durch ihn sofort beseitigt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.

Die Kontrolle eines Gastronomiebetriebes im Hafen ergab, dass die Mindestabstände im Innern nicht eingehalten wurden. Zudem war keine Raumskizze vorhanden, und die Tische waren mit Bestecken eingedeckt. Auch hier wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Auf dem Markt in Eller belehrten die Einsatzkräfte sieben Menschen wegen des falschen Tragens der Mund-Nasen-Bedeckung.

Mit der am 1. Oktober in Kraft getretenen Coronaschutzverordnung hat das Land Nordrhein-Westfalen die Veranstalter privater Feiern ab 50 Teilnehmern zu einer vorherigen Anmeldung beim Ordnungsamt verpflichtet. Dies gilt, soweit die Feierlichkeiten nicht in einer privaten Wohnung stattfinden. Weiterhin sind solche Feiern nur aus herausragendem Anlass zulässig, und sie dürfen maximal 150 Teilnehmer haben.

Angemeldet werden müssen also zum Beispiel die Feier runder Geburtstage oder von Hochzeiten in Gaststätten oder gewerblichen Partyräumen. Die Meldungen müssen drei Tage vorher beim Ordnungsamt eingehen (0211-8923350). Außerdem sind die Gastgeber verpflichtet, Teilnehmerlisten vorzuhalten und zu aktualisieren. Über das freigeschaltete Onlineformular waren bis Donnerstagabend rund 20 Anmeldungen eingegangen.

Das Ordnungsamt plant, solche Feiern stichprobenartig zu überprüfen. Das gilt auch für die Gästelisten. Wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Kontaktnachverfolgung bei Infektionsfällen hat die Landesregierung die einschlägigen Bußgeldvorschriften verschärft.

(csr)
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