Landgericht Oma erpresst: Enkel wehrt sich gegen Haft

Düsseldorf · Gegen eine Haftstrafe von 26 Monate wegen mehrfacher Erpressung und wegen Misshandlung seiner Großmutter hat ein 23-jähriger Enkel jetzt Berufung eingelegt, über die am Freitag (8.6., 9.30 Uhr, Saal E.119) das Landgericht verhandelt.

Laut Urteil aus erster Instanz hatte der junge Mann zwischen Herbst 2010 und Frühjahr 2011 in etlichen Fällen seine Oma in deren Wohnung massiv bedroht, die alte Dame verletzt, bestohlen und immer wieder Geld von ihr erpresst.

Für die Rentnerin glichen die Besuche ihres Enkels, der in Köln lebt, stets einem Martyrium. So habe der als gewalttätig geltende junge Mann im November 2010 wortlos den Fernseher der alten Dame aus deren Wohnung geschleppt, um das Gerät für 150 Euro zu verkaufen. Später gab er an, er habe das Geld dringend gebraucht, um seiner Mutter ein Geschenk zu deren Geburtstag zu kaufen. Kurz vor der Tat habe er Alkohol getrunken und Haschisch geraucht. Das Amtsgericht hatte ihm in erster Instanz jedoch keine mildernden Umstände zugebilligt, weil er in seiner Schuldfähigkeit auch durch die Drogeneinnahme nicht beeinträchtigt gewesen sei.

Als er zwei Monate danach erneut seine Großmutter heimsuchte, versetzte er ihr laut Urteil einen wuchtigen Tritt gegen die Hüfte, weil sie ihn als "Dieb" und "dreckigen Mistkerl" beschimpft hat. Vier Wochen später kam er dann nach Feststellungen des Amtsgerichts wieder angetrunken zu seiner Oma, schlief in ihrer Wohnung seinen Rausch aus und forderte nach dem Aufwachen 70 Euro für die Fahrt zu einem Fußballspiel nach Dortmund. Aus Wut darüber, dass er den geforderten Betrag nicht bekam, soll der 23-Jährige die Oma gegen die Schrankwand geschubst haben. Als sie ihm aus Angst 20 Euro gab, soll er beim Verlassen ihrer Wohnung eine Kaffeemaschine zertrümmert haben.

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