Wegen politischer Verfolgung OLG verbietet Auslieferung eines Türken

Düsseldorf (dto). Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Auslieferung eines heute 29-Jährigen in sein Heimatland Türkei untersagt. Der Mann war in Abwesenheit in Ankara zu einer hohen Gefängnisstrafe verurteilt worden. "Ernstliche Gründe" sprächen für die Annahme, dass die beabsichtigte Strafvollstreckung den Charakter politischer Verfolgung trage, urteilten die Richter in ihrer am Freitag veröffentlichen Entscheidung.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Foto: ddp, ddp

Düsseldorf (dto). Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Auslieferung eines heute 29-Jährigen in sein Heimatland Türkei untersagt. Der Mann war in Abwesenheit in Ankara zu einer hohen Gefängnisstrafe verurteilt worden. "Ernstliche Gründe" sprächen für die Annahme, dass die beabsichtigte Strafvollstreckung den Charakter politischer Verfolgung trage, urteilten die Richter in ihrer am Freitag veröffentlichen Entscheidung.

Das Staatssichergericht Ankara hatte den Mann im Juni 2000 in Abwesenheit zu einer 20-jährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, im Juli 1993 in Sivas bei gewaltsamen Ausschreitungen an der Brandstiftung in einem Hotel beteiligt gewesen zu sein. Bei dem Anschlag starben damals 37 Menschen. Der zur Tatzeit 17-Jährige wurde später festgenommen und mit rund 120 weiteren Beschuldigten vor Gericht gestellt.

Das OLG befand, dass dem Mann im türkischen Verfahren eine Beteiligung an dem Brandanschlag nicht zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass gegen den Mann die hohe Strafe wegen eines Verhaltens im Vorfeld des Anschlags und dann möglicherweise aus politischen Gründen verhängt wurde.

(3. Strafsenat, Beschluss vom 4. November 2005 - III - Ausl (A) 43/03-210/05 III)

(afp)
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