Oberlandesgericht Düsseldorf „Cyber-Dschihadist“ zu fünf Jahren Haft verurteilt

Düsseldorf · Fünf Jahre Haft statt Freispruch, wie ihn die Verteidigung gefordert hatte: So urteilte das Oberlandesgericht in Düsseldorf über einen 39-jährigen Deutsch-Tunesier mit Wohnsitz in Köln.

 Blick auf den Eingang zum Hochsicherheitsgerichtssaal des Oberlandesgerichts in Düsseldorf.

Blick auf den Eingang zum Hochsicherheitsgerichtssaal des Oberlandesgerichts in Düsseldorf.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Der Mann hatte sich auf Social-Media-Plattformen selbst als „Cyber-Dschihadist“ bezeichnet, zudem war auf seinem Computer ein Schulungsvideo des sogenannten IS (Islamischer Staat) zur Tötung von Menschen entdeckt worden.

Konkret schuldig gesprochen wurde der Mann wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung namens „Ahrar ash-Sham“ sowie wegen des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für den „IS“ in fünf Fällen. Er soll seit Sommer 2010 auch enge Kontakte zur Salafisten-Szene rund um Sven Lau gehabt und soll bei der Koran-Verteilaktion „LIES“ als Kameramann mitgewirkt haben.

So soll der Angeklagte nach Überzeugung des dritten Strafsenats die ausländische, als terroristisch eingestufte Gruppe in Syrien mit Nachtsichtgeräten, mit Waffen-Reinigungssets und Krankentransportern versorgt haben. Auch habe er mindestens sieben Kampfmesser und acht Kampfschwerter dorthin geliefert.

Zudem habe er in einem Lager der Terrorvereinigung eine militärische Ausbildung absolviert. Dem NRW-Innenminister habe er dann 2015 seine Wut und seinen Hass „auf dieses System“ mitgeteilt und angeboten, gegen Zahlung von 250.000 Euro endgültig auszuwandern.

Gegen das Hafturteil des Düsseldorfer OLG hat der Angeklagte jetzt Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

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