Babyleichen in Düsseldorf gefunden Obduktion bestätigt Aussage der Mutter
Düsseldorf · Rechtsmediziner haben am Donnerstag den Fötus obduziert, den die Polizei aus einem anonymen Grab auf dem Unterrather Friedhof geborgen hat. Ihr Ergebnis stützt die Aussage der Mutter, die am Dienstagabend gestanden hat, im Herbst 2011 eine Totgeburt im Grab eines Verwandten beigesetzt zu haben.
"Laut Obduktionsbericht war dieses Kind nicht lebensfähig", sagte Staatsanwalt Christoph Kumpa. Mit Rücksicht auf die Verfassung der Mutter sei deren am Dienstag abgebrochene Vernehmung noch nicht fortgesetzt worden. Die Frau, die unter dem Verdacht des Totschlags in Untersuchungshaft ist, war zusammengebrochen, nachdem sie den Ermittlern gestanden hatte, im März ein Mädchen geboren und dann getötet zu haben.
Die für das Strafverfahren relevanten Punkte seien weitestgehend geklärt, sagte Kumpa, der keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Frau hat. Insbesondere, weil sie die Tötung des Babys zugegeben hat, die ohne dieses Geständnis kaum nachweisbar gewesen wäre.
Ein Tier hatte die in ein Handtuch und eine Plastiktüte eingewickelte Leiche des Neugeborenen aus derselben Grabstätte geschleppt, in der die Frau bereits die Totgeburt beigesetzt hatte. Die sterblichen Überreste des Säuglings waren am Montag auf einem anderen Grab auf dem Unterrather Friedhof gefunden worden. Bei der Obduktion war nicht feststellbar, ob dieses Kind gelebt hatte.
Das hatte erst die Mutter, die die Polizei nach einem Hinweis aus der Verwandtschaft vernommen hatte, aufgeklärt. Demnach hatte sie, durch die Fehlgeburt, eine schwere Erkrankung und Probleme am Arbeitsplatz extrem belastet, die erneute Schwangerschaft im Sommer 2012 komplett verdrängt.
Im März war sie von der einsetzenden Geburt überrascht worden. Allein und mit der Situation "massiv überlastet" (Kumpa) hatte sie das Mädchen im Badezimmer entbunden. Als ein Familienmitglied an die Tür klopfte, habe sie in Panik das Kind auf ihren Armen im Badewasser ertränkt.
Der Verteidiger der Frau hat inzwischen eine Haftprüfung beantragt. Ob er auch die psychiatrische Begutachtung seiner Mandantin beantragen wird, ist noch offen.