Protestkundgebung vor dem Rathaus Obdachlose und Fiftyfifty demonstrieren gegen Düsseldorfer Ordnungsdienst

Düsseldorf · Fiftyfifty wirft dem Ordnungsdienst vor, Wohnungslose zu schikanieren. Dezernent Christian Zaum weist die Vorwürfe zurück.

 Obdachlose demonstrieren gegen den Ordnungs- und Servicedienst am 21. Februar 2019. Im Vordergrund: Fiftyfifty-Chef Hubert Ostendorf

Obdachlose demonstrieren gegen den Ordnungs- und Servicedienst am 21. Februar 2019. Im Vordergrund: Fiftyfifty-Chef Hubert Ostendorf

Foto: Laura Ihme

Mit einem großen Banner, auf dem „Reine Schikane“ zu lesen ist, sind am Donnerstag die Teilnehmer der Protestaktion von Fiftyfifty vor das Rathaus gekommen. Die Organisation hat die Aktion mit Wohnungslosen initiiert. Es geht um die Straßenordnung, konkret um den Paragrafen 6 mit dem Namen „Störendes Verhalten auf Straßen und in Anlagen“. Fiftyfifty hält den Teil des Regelwerks für den öffentlichen Raum für rechtswidrig. Zudem wirft die Organisation den Mitarbeitern des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) vor, Obdachlose gezielt zu schikanieren.

„Anlass für die Protestkundgebung heute sind vier Fälle, die wir zwischen November 2018 und Anfang Januar 2019 dokumentiert haben, in denen Obdachlose auf verschiedene Weise von immer der gleichen OSD-Streife schikaniert wurden“, sagt Sozialarbeiterin Julia von Lindern. In einem Fall soll die Streife zum Beispiel gegen einen Obdachlosen im Hofgarten ein Verwarngeld von 35 Euro ausgesprochen haben, weil dieser eine Plane zwischen zwei Ästen aufgespannt hatte. Obwohl der Mann gebeten habe, die Zahlungsaufforderung an seine Postadresse zu schicken, hätten die Mitarbeiter auf die sofortige Zahlung bestanden, das Portemonnaie des Mannes durchsucht und 28,50 Euro als Sicherheitsleistung einbehalten. Besonders ärgert sich Fiftyfifty dabei über zwei Dinge: dass der OSD Postadressen nicht akzeptiere und Sicherheitsleistungen wie Handys oder eben Geld einbehalte.

Der zuständige Ordnungsdezernent Christian Zaum, der auch zu der Kundgebung gekommen war, wehrt sich gegen die Vorwürfe: „Ich weise es aufs Schärfste zurück, dass es eine gezielte Schikane des OSD gegen Obdachlose gibt“, sagt er. Man betrachte immer den Einzelfall. Zudem halte er es für üble Nachrede, dass auf der Kundgebung die Namen seiner Mitarbeiter genannt wurden. Sicherheitsleistungen seien indes rechtlich zulässig: „Wir machen davon nur Gebrauch, wenn ein Verwarngeld nicht erbracht werden kann.“ 2017 seien drei Handys, 2018 zwei einbehalten worden. Ebenso akzeptiere man die Postadresse von Fiftyfifty. Die Kritik an der Straßenordnung kann er nicht nachvollziehen: Der Paragraf 6 sei rechtmäßig. Auch ärgere er sich darüber, dass er die von Fiftyfifty angeführten vier Fälle nicht kenne, die Organisation vor der Kundgebung nicht das Gespräch mit ihm gesucht habe. Dies sei kein guter Stil. Trotzdem werde er diese Fälle nun noch einmal prüfen.

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