Düsseldorf Nur Hackbällchen im Urlaub: Touristen erklagen 180 Euro

Düsseldorf · Eine Woche lang jeden Abend Hackbällchen im Urlaub - das fand eine Touristen-Familie einfach "schrecklich". So schlimm, dass sie sich nicht nur vor Ort bei der Reiseleitung eines Düsseldorfer Veranstalters beklagt haben, sondern gestern deswegen vors Amtsgericht zogen. Eine Türkei-Reise (2523 Euro) für das Elternpaar (49/55) samt Sohn müsse deshalb um 783 Euro reduziert werden. Wegen der allabendlichen Hackbällchen im Hotel und anderen Gründen. Auf Vorschlag des Richters wollen sich die klagenden Touristen nun auch mit insgesamt 460 Euro Nachlass begnügen.

"Der schrecklichste Urlaub unseres Lebens", "einfach katastrophal", "wir haben uns gar nicht erholt, hatten ja nur Stress". Mit deutlichen Äußerungen wie diesen zog das klagende Ehepaar gestern vom Leder, als es um ihren Ferientrip in der zweiten Oktoberwoche im vergangenen Jahr ging. "Und wir sind keine Pingel", versicherte die Kläger-Gattin (49) auf dem Gerichtsflur.

Aber das "eintönige Essen" (angeblich nur Hackbällchen) sei ja nicht der einzige Mangel gewesen, den sie damals noch vor Ort (in einem Hotel, das laut Prospekt neun Kilometer von Antalya entfernt liegt) moniert hatten. "Das war ein Schmuddelhotel", so das wenig schmeichelhafte Fazit der Wochen-Touristen. Der Speisesaal sei schmutzig gewesen, auf den Tischen hätten stets noch die Krümel der Vorbenutzer gelegen, auf dem Weg zum Pool habe man an Müll vorbeigehen müssen. Und überhaupt: "Die Liegestühle am Pool waren voller Schimmel", in der Hotellobby habe es nach Erbrochenem gerochen und bei Animationen im Hotel seien "nie genug Stühle da gewesen". Man habe sich also stehend animieren lassen müssen. Und dann noch, nicht zu vergessen, die Hackbällchen als angeblich einziges Fleischgericht.

Eine Anwältin des hier verklagten Reiseveranstalters kam gar nicht mehr nach. Sie wandte aber ein, dass die Klagen dieses Elternpaares vor Ort viel zu unpräzise gewesen seien, um darauf jetzt noch horrende Nachforderungen zu stützen. Zumal der Reiseveranstalter den klagenden Urlaubern bereits 280 Euro ihrer Reisekosten zurückerstattet hatte. Aber die verlangten einen weiteren Nachlass von noch mal 503 Euro.

Der Richter fand die ganze Hackbällchen-Affäre aber nicht so dramatisch und schlug vor, man möge sich auf 180 Euro Nachzahlung einigen. Die Kläger nickten, die Veranstalter-Anwältin will das noch mit der Firma klären. Das Fazit der Kläger war eindeutig: "Jetzt fahren wir nur noch nach Spanien", so die Kläger-Gattin.

(RP)
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