NRW-Gesundheitsminister Laumann will „Pflicht zur Entscheidung“ bei Organspende

Düsseldorf · Die Zahl der Organspender in Deutschland ist auf einem niedrigen Stand. Die Gesundheitsminister der Länder wollen gegensteuern und eine breite Debatte darüber in Deutschland anstoßen. Der NRW-Gesundheitsminister will eine „Pflicht zur Entscheidung“.

 Ein Behälter zum Transport von zur Transplantation vorgesehenen Organen wird zu einem OP-Saal getragen (Archivfoto).

Ein Behälter zum Transport von zur Transplantation vorgesehenen Organen wird zu einem OP-Saal getragen (Archivfoto).

Foto: dpa/Soeren Stache

Die Gesundheitsminister der Bundesländer wollen eine neue Debatte über eine verpflichtende Entscheidung zur Organspende ansoßen und so die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung erhöhen. Dabei solle auch geprüft werden, ob eine verpflichtende Entscheidung jedes Einzelnen für oder gegen eine Organspende eingeführt werden soll, beschlossen die Teilnehmer der am Donnerstag zu Ende gegangenen Gesundheitsministerkonferenz in Düsseldorf.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), amtierender Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, sprach sich dafür aus, dass jeder Bürger die „Pflicht zur Entscheidung“ übernehmen solle, ob er ein Organ spenden wolle. Den Angaben zufolge haben bislang 32 Prozent aller Deutschen einen Organspendeausweis. Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) verwies darauf, dass täglich in Deutschland Menschen sterben, die vergebens auf ein Spenderorgan gewartet haben.

Die Gesundheitsministerkonferenz sei sich einig, dass es einer breiten Debatte darüber bedarf, ob eine Widerspruchslösung der richtige Weg wäre, hieß es. Prüfer-Storcks betonte: „Zugleich müssen wir die organisatorischen Weichen in den Kliniken stellen. Aus den Zahlen der Krankenhäuser wissen wir, dass aktuell lediglich ein Bruchteil der möglichen Spenden realisiert wird.“ Die Bundesregierung müsse nun das Transplantationsgesetz so ändern, dass die Kliniken besser bezahlt, aber auch in die Pflicht genommen werden.

Bei den Organspenden gilt seit November 2012 in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung. Dabei wird jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr gebeten, eine Erklärung zur Organspende abzugeben. Eine Pflicht zur Entscheidung besteht aber nicht. Die Krankenkassen schicken alle zwei Jahre Informationsmaterial an die Versicherten, Behörden verteilen das Material bei der Ausweisausgabe. Ist der Wille eines Verstorbenen nicht dokumentiert oder bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen.

(das/epd)
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