Service für Hörbehinderte Notruf 112 über Fax erreichbar

Düsseldorf (dto). Gehörlose und hörbehinderte Menschen können bei Bränden oder sonstigen Notlagen unter der Nummer 112 per Fax die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder Notdienst alarmieren. Das ermöglicht die moderne Technik der neuen Düsseldorfer Feuerwehrleitstelle, die es bereits seit einem Jahr gibt, die aber bisher kaum genutzt wird.

 Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs waren in NRW Ursache für 45 Prozent aller Todesfälle.

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Foto: ddp

In Düsseldorf leben etwa 300 gehörlose und rund 1.300 hörbehinderte Menschen. Bislang bestand für sie nur die Möglichkeit, unter der Rufnummer 385 04 14 die Feuerwehrleitstelle über ein Faxgerät oder ein Schreibtelefon zu erreichen. Um den betroffenen Menschen aber die gleiche Möglichkeit eines deutschlandweiten Notrufes über die bekannte 112 zu ermöglichen, wurde dies bei der Konzeption der neuen Leitstelle mit bedacht. Die alte Rufnummer bleibt trotzdem bestehen.

Um im Notfall gerüstet zu sein, sollten Gehörlose oder Hörbehinderte bereits vorgefertigte Faxvordrucke parat halten. Die Feuerwehr Düsseldorf empfiehlt einen Vordruck, den der Deutsche Schwerhörigenbund erarbeitet hat. Dieser Vordruck, der die wesentlichen Abfragen enthält, kann von der Internetseite der Landeshauptstadt Düsseldorf unter www.duesseldorf.de/feuerwehr unter dem Stichwort "Notruffax" herunter geladen werden.

Die Anwendung des Fax-Notrufes für die hörbehinderten Menschen ist einfach: Der Hilfesuchende schickt über sein Faxgerät eine Meldung an die Notrufnummer 112. Der Leitstellendisponent der Feuerwehr erkennt das eingehende Notruf-Faxsignal und druckt das Fax aus. Die Einsatzbearbeitung erfolgt dann in der gleichen Qualität und Schnelligkeit wie bei regulär eingehenden Telefon-Notrufen. Wird ein Notruf per Fax mitgeteilt, kann der Disponent der Leitstelle keine Rückfragen stellen. Daher ist es besonders wichtig, dass das Fax vollständig und eindeutig ausgefüllt wird. Nach Einleitung aller wichtigen Aktionen bestätigt der Mitarbeiter der Feuerwehrleitstelle den Eingang mit einem Antwortfax, um eine entsprechende Sicherheit zu geben. Faxvordrucke sind bei der Behindertenkoordination im Amt für soziale Sicherung und Integration, Willi Becker Allee 6-8, erhältlich.

Hörbehinderte Menschen, die keinen Standard-Vordruck verwenden möchten, sollten für den Notfall einen eigenen Vordruck mit den Angaben: Name, Vorname, eigene Faxnummer, Straße und Hausnummer, Etage, Stadtteil und eventuell Hintereingang, Wohnung im Hof, "Zugang über..." vorbereiten. Im Notfall wird dann lediglich der Eintrag für das eingetretene Schadensereignis ergänzt. Weiter angegeben werden sollte im Ernstfall: wer soll helfen und was ist passiert. Auch die Zahl der Verletzten sollte genannt werden. Bei Bedarf können per Fax auch Anfragen für einen notärztlichen Dienst oder Bereitschaftsdienst an die 112 gerichtet werden.

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