Düsseldorf Neunjähriger auf Rolltreppe verletzt – Klage scheitert

Düsseldorf · Ohne Aussicht auf Erfolg hat die Mutter eines elfjährigen Jungen jetzt die Rheinbahn beim Landgericht auf Schmerzensgeld verklagt.

Ihr Kind hatte sich vor zwei Jahren bei der Fahrt mit einer Rolltreppe im Hauptbahnhof in einem Gummilaufband verheddert, war mit dem Kopf gegen einen der sogenannten seitlichen Abweiser gestoßen und dabei fast skalpiert worden. Eine lange, klaffende Wunde am Hinterkopf des Kindes musste mit zehn Stichen genäht werden. Ein Verschulden der Rheinbahn sah das Gericht aber nicht und wies die Klage der Mutter ab.

Eltern haben — besonders auf Rolltreppen — genau auf ihre Sprösslinge zu achten. Darauf weisen Piktogramme auch am Hauptbahnhof hin. Demnach müssen Eltern ihre Kinder vor sich auf den Stufen von Rolltreppen positionieren. Das hatte die klagende Mutter nicht getan. Als sie im Oktober 2012 mit ihren drei Kindern eine aufwärts führende Rolltreppe nutzte, hatte sie nach eigenen Angaben ihr jüngstes Kind an der Hand. Ihre anderen Sprösslinge befanden sich jedoch hinter ihr. So konnte die Mutter nicht beobachten, wieso ihr damals neunjähriger Sohn den Kopf seitlich über den Handlauf hinausreckte und sich dabei im Gummilaufband der Rolltreppe verfing. Fakt ist: Am oberen Ende der Rolltreppe geriet das Kind mit dem Hinterkopf gegen einen seitlichen Abweiser aus Plexiglas, erlitt die stark blutende Kopfwunde.

Die Mutter fand, die Rheinbahn habe ihre "Verkehrssicherungspflicht" verletzt, müsse dem Kind daher 6000 Euro zahlen. Das Gericht wies die Klage allerdings ab. Ein Verstoß gegen Sicherungspflichten liegt nur vor, wenn bei ordnungsgemäßem Gebrauch ein Schaden entsteht. Hier hatte sich das Kind aber leichtfertig verhalten — und die Mutter habe in diesem Moment nicht genug aufgepasst. Dafür jetzt das Verkehrsunternehmen zur Kasse zu bitten, wies die 3. Zivilkammer des Landgerichts zurück. Die Mutter hätte, so das Urteil, den Vorfall leicht verhindern können — wenn sie ihrer Fürsorgepflicht nachgekommen wäre.

(RP)
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