Landgericht in Düsseldorf Neuer Prozess wegen Laser-Attacke

Düsseldorf · Zwei Brüder, die Piloten nachts mit einem Laserpointer anvisiert haben sollen, stehen nun vorm Landgericht. Vor Monaten waren sie freigesprochen worden. Doch die Staatsanwaltschaft verlangt jetzt eine Verurteilung.

CL 11/12: Laser-Attacke auf Manuel Neuer
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Als harmloses Katzenspielzeug hatte eine Familie in Neuss-Weckhoven einen Laserpointer angeschafft. Doch als das Düsseldorfer Landgericht diesen Leuchtstift gestern aus der Gerichtsakte gegen zwei Brüder jener Familie hervorkramte, war der Laserpointer dort als "Tatwerkzeug" registriert. In einer Julinacht 2010 war damit auf Piloten eines Linienflugzeuges im Landeanflug auf Düsseldorf und eines Polizeihubschraubers gezielt worden. Als Leuchtquelle wurde das Haus der Familie ausgemacht. Aber wer nach oben gezielt hatte, blieb unklar. Das Neusser Amtsgericht sprach daraufhin zwei Brüder der Familie (32/22) frei. Die Staatsanwaltschaft akzeptiert das aber nicht. Nun muss das Landgericht darüber grübeln.

Niemand kann gezwungen werden, gegen enge Angehörige auszusagen. Dieser Grundsatz stellt jetzt aber nur ein Problem der Anklage dar. Tatsächlich verweigerten beide Brüder gestern wieder jede Aussage. Der ältere gab lediglich zu, den Laserpointer für die Haustiere gekauft zu haben. Und sein Anwalt betonte: "Keiner der Angeklagten ist auch nur ansatzweise auf die Idee gekommen, dass dieser Laserpointer in der Lage sein könnte, einen Flugzeugführer zu blenden!" So weit war es in der Julinacht 2010 aber nicht mal gekommen.

Denn letztlich geblendet wurden die Piloten beider Maschinen nicht. Nur als versuchten gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr wertet die Anklage daher die Aktion der beiden Brüder. Gestützt wird dieser Vorwurf auf den Film einer Wärmebildkamera vom Polizeihubschrauber. Dort sind aber lediglich zwei Personen nahe dem Haus der Familie zu sehen, dann das Haus, in dem beide verschwinden. Und zuletzt zwei Personen auf dem Balkon jener Wohnung, in der die beiden Angeklagten später samt Laserpointer ertappt wurden. Einer soll damals gesagt haben: "Da haben wir Scheiße gebaut!" Aber wer mit diesem "wir" gemeint war, ist offen.

Das Amtsgericht Neuss wollte diesen Prozess nach Durchsicht der Akten wegen der unklaren Beweislage gar nicht erst beginnen, war damals aber von der Staatsanwaltschaft und dem Düsseldorfer Landgericht dazu verdonnert worden - und hatte die Brüder daraufhin "im Zweifelsfall" freigesprochen. Zumal nicht mal geklärt sei, ob andere Familienmitglieder den Laserpointer bedient haben könnten. Das Landgericht hört als Zeugen nun alle Piloten und Polizisten, die mit dem Fall zu tun hatten. Dafür sind noch drei Terminer eingeplant.

(top/jco/url)
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