Düsseldorf Neuer Prozess für Silvester-Grapscher

Düsseldorf · Toufik M. wehrt sich vor dem Landgericht gegen seine Verurteilung zu einer Haftstrafe.

 Der Anwalt Markus Wittke spricht mit seinem Mandanten Toufik M.

Der Anwalt Markus Wittke spricht mit seinem Mandanten Toufik M.

Foto: ap

Das Landgericht muss seit gestern klären, ob die Haftstrafe gegen Toufik M. zurecht verhängt wurde. Der 33 Jahre alte Marokkaner war vor dem Amtsgericht im Mai unter anderem wegen des Begrapschens einer Frau in der Silvesternacht in der Altstadt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt worden. Gegen das Urteil hat er Berufung eingelegt.

Was genau in jener Nacht gegen 1.50 Uhr in einem Altstadtlokal geschah, konnte das Gericht aber gestern noch nicht erneut feststellen. Denn zwei Zeuginnen waren nicht erschienen, darunter die Hauptzeugin für das Geschehehen in der Silvesternacht. Laut dem ersten Urteil waren damals drei Frauen von mehreren Männern eingeengt und begrapscht worden. Toufik M. schob einer Frau dabei das Kleid hoch und fasste sie an ihr Gesäß, was das Gericht als "sexuelle Beleidigung" ahndete. Zudem soll er gedroht haben, sie zu schlagen. Die Frau erkannte den Angeklagten später in einem Fernsehbericht wieder, wo er sich als "König der Diebe" darstellte. Die beiden Zeuginnen sollen nun an einem späteren Termin aussagen.

Die Aufarbeitung des Vorfalls in der Altstadt hatte große Aufmerksamkeit erregt, auch in Folge der Ereignisse am Kölner Hauptbahnhof in derselben Nacht. Die hohe Haftstrafe hatte M. aber insbesondere erhalten, weil er bereits eine andere Bewährungsstrafe offen hatte und zudem zwei weitere Vorfälle hinzukamen, die nun auch noch einmal verhandelt werden.

Zum Einen war er laut dem erstinstanzlichen Urteil an einer Schlägerei beteiligt, in der er gemeinsam mit mehreren anderen einen Mann brutal zusammenschlug und auf das am Boden liegende Opfer eintrat. Der Vorfall ereignete sich ebenfalls in der Altstadt, aber an einem anderen Tag. Zum Anderen sah es das Amtsgericht als erwiesen an, dass er in einem Streit mit einer Frau so heftig gegen die Scheibe in einer Haustür geschlagen hatte, dass das Glas zerbrach und die Frau durch die Splitter im Gesicht, an den Händen und am Oberkörper verletzt wurde.

Das Landgericht vernahm gestern zwei Zeuginnen zu den anderen Vorfällen, am 7. Oktober wird das Verfahren fortgesetzt.

(arl)
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