Gehwege in Düsseldorf Reiter verursachen Schäden

Neuer Gehweg an der Gothaer Straße ist schon wieder ramponiert.

 Der neu gestaltete Weg zwischen Spaltwerk und Gothaer Straße in Vennhausen hat durch die Benutzung von Reitern bereits gelitten.

Der neu gestaltete Weg zwischen Spaltwerk und Gothaer Straße in Vennhausen hat durch die Benutzung von Reitern bereits gelitten.

Foto: privat

  Vor gut vier Wochen verkündete die Stadt, dass der naturnahe Ausbau der südlichen Düssel in Vennhausen weiter vo­ranschreite. Das Gebiet zwischen dem Spaltwerk Höherhof und dem Gothaer Weg wurde fertiggestellt, damit gelten 150 Meter der insgesamt rund 700 Meter dieses Düssel-Abschnitts als renaturiert.

Ein wichtiger Bestandteil war dabei auch der neu angelegte Gehweg, der mit einer wassergebundenen Decke versehen wurde. Der Belag ähnelt in der Struktur Schotter, ist aber in sich verbunden, sodass keine Steinchen bewegt werden. Fußgänger und Radfahrer können den neuen Weg jetzt problemlos passieren.

Wie Werner Seger (Name geändert) jedoch schon mehrfach beobachtet hat, würden auch Reiter eines nahe gelegenen Hofes den Weg rege nutzen – was dazu geführt habe, dass er an mehreren Stellen schon wieder Schäden aufweist. „Von der gerade erst verlegten wassergebundenen Decke und den gebundenen Steinchen, die sich nicht mehr bewegen können, ist – nachdem inzwischen mehr als 40 Pferde darüber gelaufen sind – nichts mehr übrig“, sagt er und fügt hinzu: „Meines Wissens ist es den Reitern überhaupt nicht erlaubt, Fußwege zu benutzen.“ Zwar seien an der Gothaer Straße kurzfristig Verbotsschilder für Reiter aufgestellt worden, „die waren aber nur provisorisch aus Papier und einen Tag später in Fetzen gerissen“. Er wundert sich zudem, dass die Reiter keinerlei sichtbare Kennzeichen (ähnlich einem Nummernschild beim Auto) tragen würden.

Die Stadt räumt ein, dass der neue Weg offenbar zweckentfremdet wurde. „Der Stadtentwässerungsbetrieb hat am Donnerstagmorgen Kenntnis davon erhalten, dass der neue Weg von Reitern benutzt wird und dadurch bereits gelitten hat. Mehrere Anwohner haben dies unabhängig voneinander gemeldet“, erklärt Stadtsprecher Manuel Bieker. Bei dem Weg handele es sich in der Tat um einen Geh- und Radweg, von Reitern dürfe er nicht genutzt werden. „Reiter dürfen nur Reitwege benutzen, die als solche gekennzeichnet sind“, sagt der Sprecher. Verbotsschilder seien jedoch nicht aufgestellt worden, auch keine provisorischen.

Auf die Frage, ob Reitern eine Strafe drohe, sagt er: „ Reiter spielen im öffentlichen Straßenverkehr eine absolut untergeordnete Rolle. Für sie gilt dort die Straßenverkehrsordnung, Paragraf 28, als Teil des fließenden Verkehrs fällt ihre Überwachung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Polizei.“

Eine Kennzeichnungspflicht für Pferde sei hingegen nur bedingt notwendig. „Die Reitplakette bezieht sich auf das Reiten im Wald und in der freien Landschaft und ist nur landschaftsrechtlicher Natur, es sichert die Zahlung der Reitabgabe“, betont Bieker. Im öffentlichen Straßenverkehr sei eine Kennzeichnung von Pferden ebenso wenig erforderlich wie an Fahrrädern oder Handwagen.

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