Düsseldorf Nazi-Jäger ermittelte gegen Ratinger Kollegen

Düsseldorf · Generalstaatsanwalt Fritz Bauer untersuchte Fälle von Franz Hagemann. Der Pensionär soll an NS-Verbrechen beteiligt gewesen sein.

 Die Ausdehnung der Oberlandesgerichtsbezirks Düsseldorf.

Die Ausdehnung der Oberlandesgerichtsbezirks Düsseldorf.

Foto: Archiv der Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf

Am Nikolaustag 1960 eilte ein älterer Herr, nur begleitet von seinem Rechtsanwalt, von seiner Wohnung an der Zieglerstraße zur Düsseldorfer Straße. Das Ziel der beiden Männer: das Ratinger Amtsgericht. Der ältere Herr: Franz Hagemann, 75. Als ehemaliger Düsseldorfer Generalstaatsanwalt war ihm der Gang zum Gericht geläufig. Doch in diesem Falle ging es nicht um die Verbrechen der anderen. Es ging um seine eigenen. Was Hagemann, der seit 1954 in Ratingen zurückgezogen mit seiner Frau lebte, vor dem Amtsgericht und den Staatsanwälten aus Düsseldorf zu Protokoll gab, glich einer Mischung aus Amnesie und Selbstentschuldung. Was der ihm unbekannte, in Frankfurt sitzende hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer ihm vorwarf, war Hagemann unerklärlich: Er solle für NS-Verbrechen haftbar gemacht werden. An nichts dergleichen könne er sich erinnern, so der Pensionär.

 Das Oberlandesgericht an der Düsseldorfer Cecilienallee, Bild aus dem Stadtarchiv Düsseldorf.

Das Oberlandesgericht an der Düsseldorfer Cecilienallee, Bild aus dem Stadtarchiv Düsseldorf.

Foto: stadtarchiv Düsseldorf

Bauers Leute halfen ihm auf die Sprünge. Rückblick: Als Franz Hagemann am 1. Juli 1937 Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht Düsseldorf wurde, fielen zahlreiche Dinge in seinen Zuständigkeitsbereich, die ihm nun alle nicht mehr einfielen. Die Ermittlungen, die er hatte einleiten lassen wegen "Rassenschande" oder "Heimtücke", wegen des Abhörens "feindlicher Radiosender" oder wegen "Wehrkraftzersetzung". Auch das harte Vorgehen gegen angebliche "Arbeitsscheue" oder "Berufsverbrecher", die "Entmannung" von Homosexuellen oder die "Übergabe asozialer Häftlinge an den Reichsführer SS zur Vernichtung durch Arbeit" gehörten hierzu. Der Strafvollzug im riesigen Bezirk des Oberlandesgerichts gehörte ebenso zu Hagemanns Aufgabenbereich: Tausende politische Gefangene, Juden, Zwangsarbeiter oder Zeugen Jehovas saßen in den Anstalten der Region, von denen die größten die Gefängnisse in Derendorf ("Ulmer Höh'"), in Wuppertal oder Duisburg-Hamborn, aber auch die berüchtigten Zuchthäuser in Remscheid-Lüttringhausen und Willich-Anrath waren. Hagemann war - soweit ist die Forschung heute informiert - für die gefürchteten Sondergerichte zuständig, und nicht selten erhob er intern Einspruch, wenn er Urteile als zu "milde" empfand oder die Strafen als "zu gering" abtat.

Während des Krieges hatte Hagemann dem Reichsjustizministerium regelmäßige Berichte über seinen Bezirk vorzulegen. Hier wurde "während des ersten Halbjahres 1942 vorgegangen: durch Anträge im ordentlichen Strafverfahren in 117 Fällen, durch Jugendarrest in 141, durch Schutzhaft in 57, durch Arbeitserziehungslager in 121, durch Unterbringung in Konzentrationslager in sechs Fällen." Ferner berichtete er von zahlreichen "Diebstähle[n] auf der Post und auf der Eisenbahn, verbotene[m] Verkehr mit Kriegsgefangenen (zumeist wohl hervorgerufen durch die unvermeidliche Zusammenarbeit), Felddiebstählen und Kriegswirtschaftssachen." Er habe alle diese Probleme mit "dem Leiter der Kriminal-Leitstelle (SS-Obersturmbannführer Rudolf Momberg) in freundschaftlicher Weise besprochen". Dann berichtete Hagemann von einem Fall, der vor dem Düsseldorfer Sondergericht verhandelt worden war: "Ein wegen Vorbereitung zum Hochverrat mit mehreren Jahren Zuchthaus vorbestrafter Mann, der wohnungslos und arbeitsscheu ist, kundschaftet nachmittags die Gelegenheit zum Diebstahl in einem bombengeschädigten Laden aus, steigt nach Eintritt der Dunkelheit in ihn ein und isst dort." Er wurde festgenommen. "Hier halte ich nicht die vom Gericht erkannte Zuchthausstrafe von 3 Jahren für ausreichend, sondern die Todesstrafe für geboten [...]. Mit diesem Urteil kann ich mich nicht abfinden und werde das Erforderliche veranlassen."

Was Fritz Bauer Hagemann jedoch vorwarf, betraf etwas ganz Anderes: Am 23. April 1941 fand in Berlin eine "Arbeitstagung" statt. Der kommissarische Reichsjustizminister Franz Schlegelberger hatte hierzu alle 34 OLG-Präsidenten und 34 Generalstaatsanwälte eingeladen; ebenfalls nahmen Staatssekretär Roland Freisler und der Präsident des Volksgerichtshofes, Otto Thierack, der Schlegelbergers Nachfolger als Minister werden sollte, teil. Die Justizführung informierte über die Pläne, auch weiterhin psychisch kranke und geistig behinderte Menschen in Tötungsanstalten zu ermorden. Ganz unmissverständlich wurde mitgeteilt: "Die ausgewählten Patienten würden in Liquidationsanstalten überführt, wo sie von der Umwelt abgeschlossen seien. Wegen des Geheimhaltungsgebotes Hitlers würden fingierte Todesursachen angegeben. Todesursache und Todesdatum würden unrichtig angegeben, der Nachlass, um den es den Angehörigen meistens gehe, werde genau registriert." Schlegelberger wollte, dass die Justiz Beschwerden von Angehörigen oder Kirchenleuten abschmettert. Dementsprechend wurden nach dieser Konferenz bis 1945 alle Anzeigen und Verfahren, die sich auf die Vernichtung "lebensunwerten Lebens" bezogen, niedergeschlagen und neue Ermittlungsverfahren nicht mehr eingeleitet. Zumindest bei Hagemann ist belegt, dass dieses Vorhaben auf Zustimmung gestoßen sein muss. Denn schon Monate vor der Berliner Konferenz - in einem Schreiben, das auf den 3. Februar 1941 datiert ist - hatte er sich eindeutig zu den Patientenmorden positioniert: "Ich darf dazu vortragen, dass die Vernichtung lebensunwerten Lebens [...] m.E. notwendig ist. Jeder muss das wohl einsehen, der irgendwo in solchen Anstalten derartige Lebewesen gesehen hat, die sich und der Menschheit eine Last und ein Unglück sind."

Bauer drang auf "Beihilfe zum Mord". Das hessische Ermittlungsverfahren gegen die noch lebenden Teilnehmer der Konferenz wurde überregional wahrgenommen. Am 6. März 1967 schrieb "Der Spiegel": "Dreizehn potentielle Mordgehilfen (Durchschnittsalter 79) haben [...] eine gute Chance: die 'biologische Amnestie'. Es sind die Greise der reichsdeutschen Justiz - Trauma westdeutscher Strafverfolger. 21 Jahre nach dem Untergang des Führer-Staates macht sich die Justiz verhaltenen Schrittes an die Bewältigung der Vergangenheit. Anfang letzten Monats ist in Limburg die gerichtliche Voruntersuchung gegen ehemalige Chefpräsidenten an Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwälte eröffnet worden. Es stehen im Verdacht der Beihilfe zum Mord: u.a. [...] der Generalstaatsanwalt Franz Hagemann, 81 [...]. Der Gruft näher als der Haft, hat jedoch kaum einer aus dieser alten Garde das Strafgericht der Demokratie, eher schon das jüngste Gericht zu fürchten." Bauer verstarb 1968, Hagemann galt als nicht mehr verhandlungsfähig. Das Verfahren wurde 1970 eingestellt. Er starb 1972 in Karlsruhe.

Unser Autor Der Historiker Bastian Fleermann leitet die Mahn- und Gedenkstätte.

(RP)
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