Flüchtlingsheim an Messe Düsseldorf Brandstiftern droht die Abschiebung
Am heutigen Montag beginnt der Prozess um den Brand im Flüchtlingsheim an der Messe Düsseldorf. Die beiden Angeklagten müssen sich wegen Körperverletzung und schwerer Brandstiftung vor Gericht verantworten. Die wichtigsten Fakten zum Verfahren.
Vor dem Landgericht beginnt die juristische Aufarbeitung des Brands im Flüchtlingsheim an der Messe. Am 7. Juni hatten 28 Menschen eine Rauchvergiftung erlitten, als die frühere Messehalle abbrannte, in der sich zu diesem Zeitpunkt rund 150 Menschen aufhielten. Von dem Gebäude blieb nur eine Ruine, es entstand ein Millionenschaden. Das sind die wichtigsten Fakten zum Verfahren:
Welche Strafe droht den Angeklagten?
Der Vorwurf lautet auf Körperverletzung und schwere Brandstiftung. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von einem bis 15 Jahren. Zwei Männer müssen sich ab heute vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Es handelt sich um die beiden jeweils 27 Jahre alten Flüchtlinge, die bereits am Tatort festgenommen worden waren. Der eine, der aus Algerien kommt, soll das Feuer gelegt haben. Er sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Der andere, ein Marokkaner, soll geholfen haben. Er befindet sich seit August auf freiem Fuß.
Warum wurde die Anklage heruntergestuft?
Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten "besonders" schwere Brandstiftung zu Last gelegt, das Gericht hat den Vorwurf aber heruntergestuft. Als Grund gilt, dass es damals trotz des schnell um sich greifenden Feuers keine Schwerverletzten oder Toten gab. Sonst hätte die Mindeststrafe bei zwei Jahren Gefängnis gelegen. Die strafrechtliche Einschätzung könnte sich aber im Laufe des Verfahrens noch ändern, heißt es.
Werden die Täter im Falle einer Verurteilung abgeschoben?
Das gilt als wahrscheinlich. Es ist aber keine Entscheidung des Gerichts, sondern der Ausländerbehörden. Dort verfolgt man den Fall aufmerksam. Bereits im Vorfeld war zu hören, dass man im Falle einer Verurteilung auf die Abschiebung der beiden Männer hinwirken will. Denn verurteilte Straftäter sollen bei Abschiebungen nach Nordafrika höchste Priorität haben. So war im November bereits Taoufik M., selbst ernannter König der Taschendiebe, nach einer Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe nach Marokko abgeschoben worden.
Was ist laut Anklage passiert?
Die Staatsanwaltschaft wirft dem aus Algerien stammenden Angeklagten vor, die Halle absichtlich angezündet zu haben. Er soll in einem leer stehenden Wohnraum im hinteren Drittel des Gebäudes eine Flasche Wodka als Brandbeschleuniger über eine Matratze ausgegossen und entzündet haben. Wie erwünscht, habe sich das Feuer schnell ausgebreitet. Als die Feuerwehr eintraf, stand die Halle bereits vollständig in Flammen. Nur weil Betreuer und Bewohner damals sofort reagierten, gab es keine Toten.
Welches Motiv hatte der Brandstifter?
Zumindest vorgeblich ging es ums Essen. Laut Anklage war der Mann darüber erzürnt, dass auch morgens und mittags Speisen und Getränke ausgegeben wurden, obwohl am Tag zuvor der muslimische Fastenmonat Ramadan begonnen hatte. Nach einem Streit in Zusammenhang mit der Ausgabe des Mittagessens habe der Mann sich entschlossen, das Feuer zu legen. Allerdings eskalierten beim Thema Verpflegung offenbar auch Konflikte, die ohnehin in der Einrichtung schwelten. Die Stadt Düsseldorf hatte kurz nach dem Brand berichtet, dass es schon länger Ärger in der Notunterkunft gab, die den geringsten Unterbringungsstandard aller städtischen Einrichtungen hatte. Dort waren ausschließlich allein reisende Männer untergebracht. Die Stadt hatte gezielt Flüchtlinge, die als sozial schwierig galten, dorthin verlegt.
Was wird dem anderen Angeklagten vorgeworfen?
Dessen Rolle ist komplizierter. Er gilt als Rädelsführer einer Gruppe, zu der auch der Brandstifter gehörte. Er soll sich laut Anklage ebenfalls über die Nichteinhaltung der Fastenregeln beklagt haben und in den Tagen vor der Tat mehrfach vor Zeugen geäußert haben, dass man die Halle abbrennen solle, um eine Verlegung in eine bessere Unterkunft zu erzwingen. Er soll einen anderen Bewohner vergeblich zur Brandstiftung aufgefordert haben. Schließlich habe er den Mitangeklagten bestärkt, das Feuer zu legen und dadurch einen Anteil an der Tat.