Bluttat am Höherweg in Düsseldorf Nach Amoklauf: Anwaltskanzlei zieht nach Eller

Düsseldorf · Drei Wochen nach dem mörderischen Amoklauf in einem Anwaltsbüro am Höherweg sind am Wochenende die verbrannten Überreste der Kanzleieinrichtung abgeholt worden. Inhaber Martin Lauppe-Assmann, der im Urlaub war, als am 28. Februar zwei seiner Kollegen getötet, ein dritter schwer verletzt wurde, richtet sich derzeit in neuen Räumen ein.

 Abtransport des Brandschutts: Die Mitarbeiter der Kanzlei am Höherweg wollten dort, wo ihre Kollegen starben, nicht mehr arbeiten.

Abtransport des Brandschutts: Die Mitarbeiter der Kanzlei am Höherweg wollten dort, wo ihre Kollegen starben, nicht mehr arbeiten.

Foto: Endermann, Andreas

Seine Mitarbeiter hätten an dem Tatort ohnehin nicht weiter arbeiten wollen, sagt der Anwalt, der den Kanzleibetrieb jetzt an der Bensheimer Straße wieder aufgenommen hat. Er will seine und die Fälle seiner getöteten Kollegen "bis zum Abschluss fortführen". Schwierig wird das vor allem deshalb, weil viele der Akten verbrannt oder durch Ruß und Löschwasser beschädigt worden sind.

Der Mörder der beiden Anwälte hatte nach den tödlichen Messerstichen die Kanzlei in Brand gesetzt, bevor er in Erkrath ein weiteres Anwaltsbüro heimsuchte, in dem er eine Mitarbeiterin erschoss und einen Anwalt lebensgefährlich verletzte. Im Strafverfahren gegen Yanqing T., dem die Staatsanwaltschaft neben den Bluttaten in den beiden Kanzleien auch den Angriff auf zwei Frauen in einer Pizzeria in Goch vorwirft, will Lauppe-Assmann unterdessen die Angehörigen seiner getöteten Kollegin als Nebenkläger vertreten.

Der aus China stammende Koch war von der Anwältin im Strafverfahren um eine Ohrfeige vertreten worden, mit der er seine frühere Chefin in Goch verletzt hatte. Weil er sich mit der Verurteilung nicht abfinden wollte, hatte er eine Erkrather Kanzlei vergeblich mit einer Schadenersatzklage gegen die Anwältin beauftragen wollen. In dieser Vorgeschichte sieht die Staatsanwaltschaft nach derzeitigem Ermittlungsstand T.s Tatmotiv.

Der Beschuldigte hat einen Rechtsbeistand, der noch anonym bleiben will. Gegenüber den Behörden hat er bislang noch keine Aussagen gemacht.

(sg)
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