Düsseldorf Mutmaßlicher Islamist heiratet Opfer

Düsseldorf · Seine Frau hatte ihm Übergriffe vorgeworfen. Jetzt verweigert sie die Aussage.

Die Beweise für die Anklage gegen einen angeblichen IS-Terroristen aus Mönchengladbach, der nach der Rückkehr aus Syrien eine nach islamischem Recht angetraute Frau und deren elfjährigen Sohn zudem massiv misshandelt haben soll, bröckeln allmählich weg. Vor dem Landgericht hatte sich der 31-Jährige zu Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen geäußert. Und nach RP-Informationen hat er jene Frau, die ihn wegen brutaler Übergriffe angezeigt hatte, vorgestern in der U-Haft geheiratet. Sie und ihr Sohn durften daher die Aussage verweigern. Ob es jetzt noch zum Schuldspruch kommt, gilt als zweifelhaft.

Sie wolle zu ihrem Eheversprechen stehen, hatte die Frau Mitte 2015 klar gemacht, obwohl sie fünf Wochen vorher samt Sohn vor dem Angeklagten in ein Frauenhaus geflüchtet war. Besucht hat sie ihren Bräutigam seitdem nicht in der Haft, ihm nur einen Brief geschrieben. Laut Anklage soll der Mann sie und ihren Sohn vielfach übel misshandelt haben, unter anderem, indem er ein Palästinenser-Tuch zur Peitsche zusammengedreht und den Jungen damit verprügelt hatte. In der Anklage ist auch die Rede von Schlägen und Tritten gegen Frau und Kind sowie davon, dass der Angeklagte sie gedemütigt habe. Der Frau soll er gedroht haben, wenn sie ihn verlasse, würde er bei einer Schwangerschaft das "Kind aus ihrem Bauch herausschneiden".

Ob das so war, wird jetzt aber niemand erfahren. Unter Berufung auf ihre Verlobung mit dem Angeklagten hatte die Frau am Mittwoch im Zeugenstand jede Aussage verweigert. Am Donnerstagfrüh heiratete sie ihn. Ihr Sohn durfte dann ebenfalls die Aussage verweigern. Ein Schuldspruch gegen den Mann wegen Vorbereitung von staatsgefährdenden Gewalttaten, indem er als IS-Kämpfer zur Tötung von syrischen Regierungssoldaten bereit gewesen sein soll, gilt ebenfalls als zweifelhaft. Eine Schusswunde, die er im Kampfeinsatz erlitten haben soll, entpuppte sich nach medizinischer Untersuchung als Folge eines aufgekratzten Abszesses. Am 16. März geht der Prozess weiter.

(wuk)
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