Gerichtsentscheidung Muslimische Schülerin muss mitschwimmen

Düsseldorf · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat gestern im Sinne eines Düsseldorfer Gymnasiums entschieden und verfügt, dass eine Familie ihre elfjährige Tochter nicht vom Schwimmunterricht und von Klassenfahrten abmelden darf.

Gleichzeitig erklärte das Gericht das Anmeldeverfahren der Schule für rechtens: Diese fordert von allen Eltern bei der Anmeldung eine Einverständnis-Erklärung darüber, dass die Kinder am Schwimmen und den Fahrten teilnehmen dürfen. Die Schule darf ausdrücklich Schüler ablehnen, deren Eltern diese Erklärung nicht ablegen wollen — weil das Schulprogramm ansonsten nicht zu gewährleisten ist: Eine Trennung der Geschlechter sei, so die Schule, "nicht durchführbar".

Im Fall der Elfjährigen hatte die Mutter die nötige Unterschrift vor einem Jahr auch geleistet. Ihr war zugesichert worden, dass lange Schwimmkleidung erlaubt sei. Ungeachtet ihrer Erklärung meldete die Familie ihre Tochter ein Jahr später ab — aus religiösen Gründen. Die Schulleiterin lehnte den Antrag ab und berief sich auf die geleistete Erklärung. Das Urteil gibt ihr Recht.

Verschiedene Gerichte waren in anderen Prozessen zu ähnlichen Urteilen gekommen: Der Bildungsauftrag der Schule sei vorrangig gegenüber der Religionsfreiheit.

Die Stadt will, dass das Land eine einheitliche Regelung findet, die dazu dienen soll, dass alle am gemeinsamen Unterricht teilnehmen. Die Schulpflicht gelte auch für muslimische Schüler. Schuldezernent Burkhard Hintzsche begrüßte das Urteil gestern und empfiehlt den anderen Schulen die Nachahmung: "Hier wird den Schulleitungen ein gangbarer Weg aufgezeigt", so Hintzsche. Er erwarte nach wie vor Vorgaben des Landes: "Es kann nicht sein, dass jede Schule diese Frage unterschiedlich handhabt."

(RP)
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