Düsseldorf Museum Kunstpalast beendet Rechtsstreits um die Klimaanlage

Düsseldorf · Die beiden langjährigen Gerichtsverfahren zu den Problemen nach dem Einbau der Klimaanlage im Museum Kunstpalast sind beendet - 14 Jahre nach dem Bau.

 Der Kunstpalast im Ehrenhof. Im Ausstellungsflügel (rechts) gab es Probleme mit der Klimaanlage, im Sammlungsflügel (links) mit dem Dach.

Der Kunstpalast im Ehrenhof. Im Ausstellungsflügel (rechts) gab es Probleme mit der Klimaanlage, im Sammlungsflügel (links) mit dem Dach.

Foto: Endermann

Die im Ausstellungsflügel eingebaute Anlage hatte sich als nicht geeignet erwiesen. Nach einem Beweissicherungsverfahren einigte sich die Museumsstiftung nun mit den ausführenden Unternehmen und dem Planungsbüro auf einen Vergleich. Die Stiftung erhält demnach 424 000 Euro, die sie an die Stadt überweist, denn die hatte damals ein Darlehen erteilt. Durch den Vergleich vermied die Stiftung ein langwieriges Klageverfahren. Die Anlage hatte 7,9 Millionen Euro gekostet.

Als Folge der neuen Klimaanlage ist das Restaurierungszentrum im Museum seit 2005 gesperrt. Es hatte sich herausgestellt, dass das zu hohe Gewicht der Klimaanlage die Statik gefährdet. Auch in dieser Sache gab es ein Beweissicherungsverfahren. Die Stiftung zog nun ihre danach erfolgte Klage mit Zustimmung des Kuratoriums zurück, kurz bevor es zum Urteil gekommen wäre. Man sah keine Chancen auf eine positive Entscheidung. Ob das Restaurierungszentrum überhaupt noch mal saniert wird, ist unklar.

Weiterhin läuft das andere Gerichtsverfahren, für das nicht die Museumsstiftung, sondern die Stadt zuständig ist. Die 2011 abgeschlossene Sanierung des Dachs im Sammlungsflügel (Rheinseite) ist schiefgegangen, bei kalter Witterung bildet sich Kondenswasser unter dem Dach. Der Gebäudeteil ist seit 2012 teilweise gesperrt. Auch in dieser Sache gibt es ein Beweissicherungsverfahren - ein Ende ist nicht abzusehen.

Die Fraktionsgeschäftsführerin der Grünen, Miriam Koch, fordert die Stadt mit Blick auf die lange Dauer der Verfahren zur Klimaanlage auf, einen Vergleich anzustreben. "Das Gutachten zieht sich hin, und es ist meistens besser, einen Vergleich zu suchen", sagt sie. So lange das Beweissicherungsverfahren läuft, kann das Dach nicht erneut saniert werden.

(arl)
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