Düsseldorf Mordfall Lucan: Weitere Ermittlungen angeordnet

Düsseldorf · Achteinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod der 27 Jahre alt gewordenen Susanne Lucan hat das Landgericht weitere Ermittlungen angeordnet, über deren Ziel und Art ein Justizsprecher am Donnerstag keine Angaben machen wollte.

Ermittlungen im Mordfall Lucan - Eine Chronik
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Foto: RP, Thomas Busskamp

Zuvor hatte die Verteidigung des mutmaßlichen Mörders mehrere Monate Zeit gehabt, zur Anklageschrift Stellung zu nehmen, die auf heimtückischen Mord laute und im Wesentlichen auf den Ergebnissen der forensischen Wissenschaft beruht.

Bereits Anfang 2008 hatte die Kripo den Fall als geklärt an die Staatsanwaltschaft übergeben. Für die Mordkommission Benzenberg stand fest, dass Susanne Lucan von ihrem Lebensgefährten im Bett erschlagen wurde. Nach neunjähriger Beziehung hatte er offenbar seit einigen Monaten eine Affäre, von der Susanne nichts gewusst habe. Zu der anderen Frau, die er inzwischen geheiratet und mit der er ein Kind hat, will der heute 38-Jährige, der wegen psychischer Probleme nicht mehr mit Susanne zusammen wohnte, in der Mordnacht gefahren sein. Nach seiner Version hat er gegen 2 Uhr die Wohnung verlassen, danach müsste Susanne einem Fremden die Tür geöffnet und sich wieder ins Bett gelegt haben.

Der untreue Lebensgefährte hatte am Abend nach der Tat die Polizei alarmiert. Für diesen Abend hatte Susanne zur Geburtstagsparty eingeladen. Unter den vor verschlossener Tür wartenden Gästen war auch der Freund gewesen. Später hatte er sich bei Vernehmungen in Widersprüche verwickelte.

Die Staatsanwaltschaft, die im vergangenen Sommer ein Waldstück am damaligen Heimweg des Verdächtigen vergeblich nach der Tatwaffe absuchen ließ, hatte mehrere Gutachten zur Eingrenzung des Todeszeitpunkt ins Auftrag gegeben. Denn die zahlreichen Spuren des Mannes, die überall am Tatort gesichert wurden, sind nicht beweiskräftig: Als ihr Lebensgefährte war der Beschuldigte in Susannes Wohnung ein- und ausgegangen.

Besonders einer der Expertisen kommt deshalb in der Anklage besondere Bedeutung zu. Auf ihr beruht die These der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte sei "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" in der Wohnung gewesen, als Susanne Lucan dort erschlagen wurde. Frühestens Ende März wird das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

(jco/top)
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