Düsseldorf Mord am Bruder: Prozess im August

Düsseldorf · Ab 23. August verhandelt das Landgericht gegen einen 16-jährigen Schüler.

Ende August startet am Landgericht der Strafprozess gegen einen 16-jährigen Schüler, der vor vier Monaten in Flingern seinen kleinen Bruder (12) im Streit erwürgt und danach auch seine Mutter (51) massiv verletzt haben soll. Nach RP-Informationen geht eine Jugendkammer des Landgerichts derzeit von sechs Prozesstagen aus, will frühestens Mitte September zum Urteil kommen. Die Anklage lautet auf Mord am Bruder sowie Mordversuch an der Mutter. Details und Hintergründe des Familiendramas werden vermutlich aber nicht bekannt. Mit Rücksicht auf das Alter des Angeklagten wird der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

Mit der Gewalttat vom März 2013 ist die Familie der 51-Jährigen Frau endgültig zerbrochen. Vor zwei Jahren hatte sich ihr Mann das Leben genommen. Damit kam der älteste Sohn offenbar nicht klar. Er fehlte oft in der Schule, war zuletzt in psychotherapeutischer Behandlung. Warum er an einem Vormittag nach einem anfangs spaßhaften Gerangel mit seinem zwölfjährigen Bruder auf dem Sofa plötzlich die Hände um dessen Hals gelegt und zugedrückt habe, bis der Bruder tot war – wovon die Anklage ausgeht – ist weiter rätselhaft. Als die Mutter heimkam und immer hartnäckiger nach ihrem jüngeren Sohn fragte (dessen Leiche sie dann versteckt in einer Speisekammer fand) soll der 16-Jährige zunächst mit einer Hantel auf seine Mutter eingeschlagen und sie dann ebenfalls gewürgt haben. Als ihr die Flucht gelang und Nachbarn die Polizei riefen, soll der 16-Jährige seinen Selbstmord vorbereitet haben. In letzter Minute wurde er durch Beamte daran gehindert.

Um am Prozess gegen ihr einzig überlebendes Familienmitglied teilzunehmen, tritt die Mutter nach RP-Informationen beim Jugendgericht als Nebenklägerin auf, sitzt mit der Staatsanwaltschaft an einem Tisch. Ihr Sohn bleibt bis Prozessbeginn am 23. August in einer Jugendpsychiatrie, die sich auf Diagnose straffällig gewordener Jugendlicher spezialisiert hat – wo die Schuldfähigkeit des 16-Jährigen überprüft wird.

(wuk)
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