Düsseldorf Mögliche Schwangerschaft kein Grund, bei Prozess zu fehlen

Düsseldorf · Gericht erkennt englischsprachiges Attest nicht an.

Eine mögliche Schwangerschaft im Frühstadium ist kein Grund, einen Gerichtstermin zu ignorieren. Das bekommt eine 41-jährige Frau demnächst vom Amtsgericht sogar schriftlich. In einer Rheinbahn hatte sie sich vor einem Jahr in Benrath mit einem Kontrolleur angelegt, hatte ihn verprügelt, aber gegen eine Strafe von 700 Euro hat sie Protest eingelegt. Nur zum Gerichtstermin ist sie gestern nicht erschienen. Laut Attest ist sie womöglich schwanger, eine Flugreise aus ihrer Heimat sei nicht ratsam. Das ließ die Richterin aber nicht gelten.

Das Sozialticket, mit dem die Angeklagte Ende 2014 in einem Rheinbahn-Zug angetroffen wurde, war laut Anklage ungültig. Doch statt eine Strafe wegen Schwarzfahrens hinzunehmen, ging die 41-Jährige angeblich auf den Kontrolleur los. Der hatte das Sozialticket einbehalten, wurde dafür laut Anklage von der 41-Jährige direkt am Kragen gepackt und an der Jacke, dann mehrfach geschlagen. Dabei sei seine Brille heruntergefallen und beschädigt worden. Für diese Körperverletzung und Sachbeschädigung hatte das Amtsgericht die Rheinbahn-Kundin schriftlich mit 700 Euro Strafe belegt. Doch dagegen erhob die 41-Jährige sofort Protest. Also wäre der Fall gestern eigentlich zur Verhandlung gekommen.

Nur die Angeklagte kam nicht zum Termin. Sie hatte aus ihrer Heimat ein Attest in englischer Sprache geschickt, wonach sie unter Übelkeit und Schwindelgefühl leide - womöglich wegen einer Schwangerschaft im Frühstadium. Daher hielt es ein dortiger Arzt für nicht vertretbar, dass die 41-Jährige zum Gerichtstermin nach Düsseldorf fliegt.

Als triftigen Grund für ein Fernbleiben beim Prozess ließ die Richterin diese Umstände allerdings nicht gelten. Für sie galt die Angeklagte deshalb als "nicht entschuldigt", der Protest gegen die Strafe wurde verworfen, der Betrag jetzt also fällig.

(RP)
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