TV-Moderator vor Gericht Moderator Mola Adebisi gesteht — und entgeht damit Vorstrafe
Düsseldorf · Mola Adebisi muss eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro bezahlen – und das ist eine gute Nachricht für den TV-Moderator. Das Amtsgericht verurteilte den 41-Jährigen am Freitag zu 90 Tagessätzen á 100 Euro sowie vier Monaten Fahrverbot.
Mola Adebisi muss eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro bezahlen — und das ist eine gute Nachricht für den TV-Moderator. Das Amtsgericht verurteilte den 41-Jährigen am Freitag zu 90 Tagessätzen á 100 Euro sowie vier Monaten Fahrverbot.
Damit blieb Richterin Silke Boriss haarscharf unterhalb der Schwelle, ab der ein Verurteilter als vorbestraft gilt. Dies ist laut Bundeszentralregistergesetz bei einer Geldstrafe der Fall, wenn 90 Tagessätze überschritten werden. Nach dem Urteil am Freitag darf sich der durch den Sender Viva bekanntgewordene Adebisi weiter als "unbestraft" bezeichnen.
Im Herbst hatte es einen Strafbefehl über 10.000 Euro (und sechs Monate Fahrverbot) gegeben, gegen den Adebisi Einspruch einlegte. Ausschlaggebend für das nun mildere Urteil war ein Geständnis des Moderators. Er räumte ein, drei Mal zu schnell beziehungsweise ohne Führerschein gefahren zu sein.
Die Liste der Vorwürfe war umfangreich: Adebisi habe den Entzug seiner Fahrerlaubnis erst fahrlässig, dann sogar vorsätzlich ignoriert, erklärte die Staatsanwaltschaft. So sei er im September 2013 auf der Toulouser Allee mit 96 km/h erwischt worden. Dort gilt Tempo 50. Wenig später soll er auf der A3 Richtung Köln durch Schlangenlinien aufgefallen sein, weil er als Fahrer mit dem Handy telefoniert und mit der anderen Hand dabei gestikuliert haben soll, also freihändig gefahren sei, so der Vorwurf. Und beim dritten Vorfall sei er in Duisburg erneut am Steuer erwischt worden — obwohl ihm längst klar gewesen sein müsse, dass seine Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Adebisi selber äußerte sich lange nicht. Ein für Ende November angesetzter Verhandlungstermin platze, auch für seinen Anwalt soll der Moderator schwer zu erreichen gewesen sein, weil er sich immer wieder im Ausland aufhielt.
Über den Verteidiger ließ er damals allerdings erklären, er habe nicht gewusst, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde, ein amtliches Schreiben darüber habe er nie erhalten. Da er sein Führerscheindokument bei den jetzt vorgeworfenen Taten stets noch zur Hand gehabt habe, sei Adebisi von einem "Systemfehler" ausgegangen.