Gerichtsentscheidung Mittagsschlaf auf Bürotoilette kein Kündigungsgrund

Düsseldorf (dto). Müde Angestellte sind jedem Chef ein Dorn im Auge. Dennoch ist eine Kündigung nicht in jedem Fall gerechtfertigt, wenn der Mitarbeiter während der Arbeitszeit ein Mittagsschläfchen auf der Büro-Toilette hält und dort vom Chef erwischt wird. Das betonen Experten der Arag-Versicherung in Düsseldorf unter Berufung auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Hamm.

 Die Behörden empfehlen, den Klodeckel geschlossen zu halten und zusätzlich zu beschweren.

Die Behörden empfehlen, den Klodeckel geschlossen zu halten und zusätzlich zu beschweren.

Foto: RPO/cs

In dem konkreten Fall war ein seit 18 Jahren im Unternehmen beschäftigter Mann mittags wegen behaupteter Magenbeschwerden auf die Toilette gegangen und dort nach Aussage des Chefs eingeschlafen. Dennoch kein Grund für eine Kündigung, meinten die Richter.

Zunächst habe der Arbeitgeber nicht widerlegen können, dass der Mitarbeiter sich wegen seiner Magenbeschwerden auf der Toilette befand. Zudem rechtfertige das geltend gemachte Fehlverhalten eine Kündigung nicht.

(afp)
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