Düsseldorf Mit Schrubber zugeschlagen - Urteil gemildert

Düsseldorf · Ein 38-Jähriger soll im Sommer 2012 einen Koch nach einem Wortgefecht in einem Urdenbacher Supermarkt mit einem Schrubber ins Gesicht geschlagen haben. Der Geschädigte verlor zwei Schneidezähne, die geplatzte Lippe musste mit mehreren Stichen genäht werden. Das Amtsgericht verurteilte den Arbeitslosen aus Duisburg voriges Jahr zu acht Monaten auf Bewährung.

Dagegen hatte der geständige Angreifer Berufung eingelegt, weil er die Strafe als zu hoch empfand. Gestern verhandelte das Landgericht über die Tat und entschied, dass die Körperverletzung nicht gefährlich, sondern fahrlässig war. Weil dem Angeklagten keine Absicht nachgewiesen werden konnte und er sich auch entschuldigt hatte, wurde das Urteil aus der ersten Instanz in eine Geldstrafe von 700 Euro abgewandelt.

Der Angeklagte hatte zugegeben, damals mit einem Freund in dem Supermarkt mit Lebensmitteln geworfen und PET-Flaschen über den Boden gerollt zu haben. Der Geschädigte stellte die Männer zur Rede, wollte sie dem Marktleiter übergeben. Der 38-Jährige fühlte sich bedroht und schlug mit dem Schrubber zu. Der Koch betonte gestern erneut, er habe den Angreifer nur festhalten wollen.

(esc)
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