Prozess in Düsseldorf Missbrauchsverfahren gegen falschen Heilpraktiker eingestellt

Düsseldorf · Der Besuch beim Heilpraktiker muss gefahrlos bleiben – speziell dann, wenn junge Patientinnen vertrauensvoll nach Hilfe suchen. Das hatte das Amtsgericht 2008 im Prozess gegen einen selbst ernannten Heilpraktiker betont und hatte den 61-Jährigen damals wegen sexuellen Missbrauchs von zwei widerstandsunfähigen Patientinnen zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt.

Der Besuch beim Heilpraktiker muss gefahrlos bleiben — speziell dann, wenn junge Patientinnen vertrauensvoll nach Hilfe suchen. Das hatte das Amtsgericht 2008 im Prozess gegen einen selbst ernannten Heilpraktiker betont und hatte den 61-Jährigen damals wegen sexuellen Missbrauchs von zwei widerstandsunfähigen Patientinnen zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt.

Fünf Jahre brauchte die Justiz, um die Berufung des Mannes gegen diese Strafe gestern zu verhandeln. Nach so langer Zeit sah das Gericht seine damalige Schuld nun als gering an — und stellte sein Verfahren gegen Geldauflage ein.

Die Ausbildung zum Heilpraktiker hatte der Angeklagte einst abgebrochen, doch innerhalb der Familie und des Bekanntenkreises bot er bis 2006 trotzdem eifrig Heilbehandlungen an. Als zwei Frauen aus seinem Umfeld um Hilfe baten, soll er beide mit Hypnose und Entspannungstechniken zunächst eingelullt, sich dann an ihnen sexuell vergriffen haben. Vorwürfe beider Frauen hatte er im ersten Prozess nicht kommentiert. Damals kamen die Richter nach Vernehmung beider Patientinnen zum Schuldspruch gegen den 61-Jährigen.

Demnach habe er seine "Behandlung" mit Entspannungsmusik, Massageöl und hypnotischen Einflüssen missbräuchlich eingesetzt, sei bei einer der Frauen (jetzt 31), die als Jugendliche vergewaltigt worden war, intim geworden. "Beim ersten Mal musste ich mich noch nicht ausziehen", deutete sie am Montag im Zeugenstand an. Dass sie aber Details der Übergriffe teils verdrängt, teils nicht mehr genau in Erinnerung hatte, kam jetzt dem Angeklagten zugute. Er schwieg erneut zu allen Vorwürfen.

Da seit der Verurteilung von 2008 keine weiteren Vorwürfe gegen ihn bekanntwurden, kam er ohne Strafe davon. Das Landgericht stellte nur fest, dass er mindestens viermal unerlaubt die Heilkunde ausgeübt habe.

Wegen der überlangen Verfahrensdauer sei seine damalige Schuld nun aber als gering zu bewerten. Das Gericht erteilte ihm die Auflage, 1500 Euro an sein 31-jähriges Opfer zu zahlen.

(wuk)
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