Düsseldorf Missbrauch bei esoterischer Sitzung?

Düsseldorf · Das Landgericht stellt das Verfahren gegen einen Arzt ein.

Rund sieben Jahre nach der Behandlung einer Patientin (44) hat das Landgericht gestern gegen einen Arzt (69) verhandelt. Neben üblichen Methoden bot der Mediziner auch esoterische Chakra-Behandlungen an - und soll sich dabei 2011 an der Patientin zweimal vergriffen haben. Wegen sexuellen Missbrauchs der Frau unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses war er vom Amtsgericht zu anderthalb Jahren Bewährungsstrafe plus Zahlung von 30.000 Euro an sein Opfer verurteilt worden. Doch seine Berufung dagegen war gestern beim Landgericht erfolgreich. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt unter der Auflage, dass er der Ex-Patientin jetzt 1000 Euro zahlt.

Abseits der Schulmedizin versteht sich dieser Mediziner auch als Esoteriker. Als die Frau 2011 zu ihm kam wegen Narbenschmerzen am Steißbein, wollte der 69-Jährige mittels spezieller Methoden auch gegen den erheblichen Leidensdruck der labilen, leicht beeinflussbaren Patientin vorgehen. Sie dabei an so genannten Chakren (angenommenen Energiezentren) an ihrem Körper berührt zu haben, gab der Arzt zu. Er habe die Behandlung allerdings lediglich mit den Fingerkuppen durchgeführt.

Die Patientin hatte das später anders geschildert. Sie gab an, sie sei von dem Arzt - ohne jeden Hinweis auf eine angebliche Chakren-Behandlung - bei zwei Besuchen im Intimbereich berührt und missbraucht worden. Der 69-Jährige hat das stets bestritten, sich auf seine Heilungs-Philosophie berufen. Warum die Frau nach einem ersten, angeblichen Übergriff des Arztes noch Tage später erneut zu ihm gegangen war, hatte sie im ersten Prozess vor dem Amtsgericht nicht plausibel begründet. Mit der deutlichen Verurteilung des Mediziners war der Richter damals den Vorwürfen der Frau gefolgt.

Das Landgericht hat gestern nicht eigens aufgeklärt, wo genau die Trennlinie zwischen esoterisch üblicher Behandlung und sexuellem Missbrauch liegt. Da gegen den bisher unbescholtenen Arzt weder vor diesem Vorfall noch danach weitere Vorwürfe bekannt geworden sind, stuften die Richter eine mögliche Schuld des Arztes vor rund sieben Jahren jetzt als gering ein.

(RP)
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