Landgericht Düsseldorf Millionenprozess um ehemaliges Altstadtgericht

Bauherr, Architekten, Zulieferer und Baufirmen streiten um Rechnungen und Löhne rund um den Umbau des ehemaligen Altstadtgerichts. Die Summe sind hoch.

 Am Landgericht Düsseldorf wird über die Klagen verhandelt.

Am Landgericht Düsseldorf wird über die Klagen verhandelt.

Foto: dpa/Marcel Kusch

(wuk) Knapp zehn Jahre nach ihrem Auszug aus der Mitte der Altstadt begegnet die Justiz jetzt noch einmal ihrer Vergangenheit. Gleich drei Zivilprozesse rund um das frühere Altstadtgericht an der Mühlenstraße, das später zum Altstadt-Juwel „Andreasquartier“ ausgebaut wurde, hat das Landgericht für Dienstag, 29. Oktober, terminiert. Ab 9.30 Uhr muss die 6. Zivilkammer, zuständig für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bausachen, die Klagen und Gegenrechnungen prüfen, die sich Bauherr und Architekten, Zulieferer und Baufirmen liefern. Das Gesamtvolumen der drei Prozesse beläuft sich nach Gerichtsangaben auf fast vier Millionen Euro.

Kaum waren 2010 die Richter, Kanzleikräfte und Wachtmeister mit allen Prozessakten aus vielen Jahrzehnten in ihr neues Justizzentrum am Oberbilker Markt gezogen, wurde ihr früheres Altstadt-Areal von der Frankonia Eurobau Andreasquartier grundlegend erneuert. In Gebäuden, in denen früher Angeklagte, Zeugen und Anwälte aufeinander trafen, entstand an der Mühlenstraße unter Frankonia-Regie das neue „Wohnzimmer Düsseldorfs“. Doch hinter den prachtvollen Kulissen herrscht jetzt offenbar große Uneinigkeit über Kosten und Bauausführung, über Ansprüche und Gegenansprüche.

So verklagt der Bauherr Frankonia eine Ingenieurfirma als Architekten auf rund 600.000 Euro, legt unter einem anderen Aktenzeichen – ebenfalls bei der 6. Zivilkammer – parallel noch eine weitere Klageschrift gegen insgesamt fünf Baufirmen vor mit einem Streitwert von stattlichen 2,388 Millionen Euro. Und am Dienstagnachmittag hat diese Zivilkammer dann auch noch eine Klage einer Bau-Arbeitsgemeinschaft (Arge) gegen Bauherr Frankonia zu verhandeln, in der es um Restlohnforderungen für Dachdeckerarbeiten in Höhe von fast 700.000 Euro geht. Doch hat die Frankonia hierzu bereits eine Gegenrechnung vorgelegt, wonach ihr von der Arge jetzt Schadensersatz von fast 500.000 Euro zustehe.

In allen Punkten wird die Zivilkammer zunächst versuchen, eine gütliche Einigung zwischen den Prozessparteien zu erreichen. Gelingt das nicht, muss das Landgericht jede der Klagen und Gegenrechnungen in allen Details überprüfen.

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