Landgericht Düsseldorf Zeugen für und gegen Raucher Friedhelm Adolfs

Düsseldorf · Von "normal" bis "unerträglich", sogar bis zu der Behauptung "das ist wie Körperverletzung" reichten am Montag die Bewertungen dessen, was jahrelang aus der Wohnung von Raucher Friedhelm Adolfs (77) ins Treppenhaus waberte.

Friedhelm Adolfs: BGH verhandelt Wohnungskündigung
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BGH verhandelt Wohnungskündigung von Friedhelm Adolfs

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Foto: dpa, ude sab

Nach 40 Jahren soll der Senior seine Wohnung an der Kühlwetterstraße deshalb räumen, so seine Vermieterin. Am Montag ging der Mietstreit um Geruchsbelästigungen in die vierte Runde. Ob jetzt ein Urteil in Sicht ist, noch eine Zeugin gehört werden muss oder ein Gutachter beauftragt wird, ist unklar. Der Prozess geht am 2.März weiter.

Elf von zwölf Zeugen kamen im Zivilstreit am Montag zu Wort. Mit dieser Vorgabe hatte der Bundesgerichtshof ein früheres Urteil einer anderen Landgerichtskammer aufgehoben und eine genaue Prüfung der Situation in jenem Haus angeordnet. Raucher Adolfs sieht sich zu Unrecht wegen seines Tabakkonsums an den Pranger gestellt.

Denn über seiner Erdgeschosswohnung gibt es nur noch Büros in diesem Haus. Deren Mieter hatten sich schon lange vor der Kündigung von Adolfs über dessen blauen Dunst beschwert. Aber nur eine Mieterin soll das schriftlich getan haben — und gerade sie musste wegen Krankheit gestern passen, kam nicht zur Verhandlung.

Die Schar der übrigen Zeugen zerfiel in zwei Lager: Hier die Mitmieter, die über "sehr unangenehmen Gestank" aus der Wohnung berichteten, über Tabakqualm, der angeblich "ekelhaft, widerlich, ekelerregend und jämmerlich stinkend" durchs Treppenhaus waberte. Dort die andere Gruppe aus der Familie oder dem Bekanntenkreis des 77-Jährigen. Sie fanden dessen Raucherdunst "normal halt" — und verwiesen darauf, dass fremde Bürobesucher zeitweise ebenfalls im Treppenhaus geraucht hätten.

Ein Nachfolger von Adolfs als Hausmeister im Gebäude hielt es sogar für möglich, dass Kellergerüche nach Heizöl, Müll und Feuchtigkeit zum Treppenhausmief geführt hätten — und nicht der Tabakqualm des 77-Jährigen. Einig waren sich die Zeugen aus beiden Lagern nur darin: "Jetzt ist es erträglicher geworden!" Wie die Richter die Schilderungen am Montag bewerten, wollen sie nun in Ruhe prüfen.

(wuk)
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