Düsseldorf Mieter durfte im Stehen pinkeln - Berufung aussichtslos

Düsseldorf · Stehend zu pinkeln, kann Wohnungsmietern nicht verboten werden – zumindest nicht vom Hauseigentümer. Das hatte das Amtsgericht im Januar per Urteil festgeschrieben, damit der Klage eines Mieters auf Rückzahlung seiner vollen Kaution entsprochen.

Das Urteil im Rechtsstreit wird erst im November verkündet.

Das Urteil im Rechtsstreit wird erst im November verkündet.

Foto: dpa, Martin Gerten

Stehend zu pinkeln, kann Wohnungsmietern nicht verboten werden — zumindest nicht vom Hauseigentümer. Das hatte das Amtsgericht im Januar per Urteil festgeschrieben, damit der Klage eines Mieters auf Rückzahlung seiner vollen Kaution entsprochen.

Doch seit Donnerstag muss eine Zivilkammer des Landgerichts den kuriosen Fall um Urinier-Gewohnheiten und deren ätzende Folgen neu untersuchen. In der Berufung drängt eine Grundstücksgemeinschaft als Hausvermieter darauf, dass ihr Ex-Mieter wegen Spritzschäden durch Stehendpinkeln doch Folgekosten von fast 2000 Euro übernehmen muss. Ein Urteil soll am 12. November folgen.

Beim Auszug des Mieters war Handwerkern aufgefallen, dass Marmorböden im Toilettenbereich von Bad und Gäste-WC erheblich abgestumpft waren. Als Ursache kam nur eine ur-maskuline Angewohnheit in Frage: Der Toilettengebrauch im Stehen, der zu ätzenden Urinspritzern führt.

Trotzdem sind Mieter, die im Stehen pinkeln, für die daraus entstehenden Schäden nicht haftbar zu machen, entschied ein Amtsrichter. Im Urteil ließ er offen, "ob in der heutigen Zeit das Urinieren im Stehen als solches eine vertragsmäßige Nutzung der Mietsache darstellt".

Sicher war er aber: "Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet." Also hätte der Vermieter auf die besondere Empfindlichkeit von Marmorböden bei Urinspritzern hinweisen müssen. Da dies nicht geschehen war, könne der Mieter für die ätzenden Folgen hinterher nicht haftbar gemacht werden, indem Erneuerungskosten von rund 2000 Euro für neue Marmorböden von seiner Kaution einbehalten werden. Doch die Vermieter wollen das jetzt überprüfen lassen.

Diesmal verhandelt darüber eine Zivilkammer des Landgerichts, bei der auch zwei Frauen mit am Richtertisch sitzen. Ob das Berufungsverfahren zu gänzlich neuen Betrachtungsweisen über das Stehpinkeln führt, ist aber zweifelhaft. Das Gericht ließ am Donnerstag bereits anklingen, dass es wegen der fehlenden Warnhinweise der Vermieter über die Empfindlichkeit von Marmorböden wohl beim alten Urteil bleibt.

Details werden am 12. November verkündet.

(wuk)
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