Prozess am Landgericht Middelhoff-Sohn soll über Kredit des Vaters aussagen

Düsseldorf · Vor dem Landgericht geht es um ein Drei-Millionen-Dollar-Darlehen des ehemaligen Top-Managers Thomas Middelhoff. Der älteste Sohn hatte sich damals mit den Geldgebern getroffen. Der Insolvenzverwalter will darüber Auskunft erhalten.

Middelhoff-Sohn soll in Düsseldorf über Gläubiger-Treffen aussagen
Foto: AP/Frank Augstein

Zwischen Auskunftspflicht und Fürsorge für seinen Vater soll sich der älteste Sohn von Ex-Topmanager Thomas Middelhoff entscheiden. Vor dem Landgericht will der Insolvenzverwalter über das Privatvermögen des ehemaligen Arcandor-Chefs und Multimillionärs (66) eine Auskunft von dessen Sohn erzwingen. Es geht um ein Drei-Millionen-Dollar-Darlehen, das Middelhoff 2012 erhielt und für das er schon damals seine Autorenrechte an seiner Lebensgeschichte abgetreten habe. Das Buch („Schuldig: Vom Scheitern und Wiederaufstehen“) ist in diesem Jahr erschienen. Vor fünf Jahren war aber sein ältester Sohn samt Anwalt nach New York gereist und hatte sich mit den Geldgebern getroffen. Der Insolvenzverwalter will wissen, was dabei herauskam. Das Landgericht verhandelt darüber ab dem 28.Oktober.

Zu Glanzzeiten war Middelhoff Chef von Bertelsmann, später bei KarstadtQuelle und zuletzt bei Arcandor und trug den Spitznamen „Big T“. Wegen Untreue in 27 Fällen und Steuerhinterziehung wurde er Ende 2014 vom Landgericht Essen zu drei Jahren Haft verurteilt. 2015 meldete er Privatinsolvenz an. Kurz vorher aber hatte er seinem ältesten Sohn und einem Anwalt eine Vollmacht erteilt zur Wahrnehmung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Interessen.

Faktisch ist seit 2015 sein Insolvenzverwalter, der laut Medienberichten rund 50 Middelhoff-Gläubiger vertritt, dazu verpflichtet, alle Vermögenswerte des Ex-Topmanagers abzuklären und zustehende Gelder direkt der Insolvenzmasse zuzuführen. Dazu zählen nach seiner Ansicht auch Absprachen und mögliche Zahlungen rund um die Biographie.

Der verklagte Middelhoff-Sohn lehnte eine Aussage dazu bislang ab. Er sei „in einem reinen Gefälligkeitsverhältnis zwischen Vater und Sohn“ in die USA gereist, so eine Mitteilung des Landgerichts. Also sei er zur Auskunft über das damalige Gläubiger-Treffen nicht verpflichtet. Weiter habe der jetzt verklagte Sohn versichert, er habe bereits alles erklärt, was er wisse – nämlich nichts. Auf Klage des Insolvenzverwalters soll nun eine Zivilkammer des Landgerichts herausfinden, ob der Sohn nicht doch etwas verheimlicht, was er eigentlich preisgeben müsste.

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