Düsseldorf Methadonpraxis: Anwohner klagen gegen die Stadt

Düsseldorf · Täglich bietet sich den Bewohnern der Häuser Roßstraße 69-73 das gleiche Bild: Überwiegend junge Menschen, die herumstehen, Bier trinken, laut werden. 15 bis 30 Suchtkranke, die in der Praxis gegenüber mit Methadon versorgt werden, versammeln sich meist zur Mittagszeit vor dem Gebäude.

 Andreas van Opbergen (l.) und Anwalt Cornel Hüsch

Andreas van Opbergen (l.) und Anwalt Cornel Hüsch

Foto: Hans-Jürgen Bauer

Dessen rund 80 Bewohnern reicht es nun Sie klagten gegen die Stadt Düsseldorf. Am Mittwoch wurde vor der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts verhandelt.

"Unser Ziel ist, dass die Stadt das Problem erkennt und sich endlich für die Bewohner einsetzt", sagt Rechtsanwalt Cornel Hüsch. Schon lange schwelt der Streit: Im Oktober 2011 gab es die erste dokumentierte Beschwerde seitens der Anwohner. Diese sprechen von unhaltbaren Zuständen, so Hüsch, Eltern sind in Sorge um die Sicherheit ihrer Kinder, die auf der Straße spielen. "Ein Zustand, der so nicht haltbar ist", sagt Hüsch. Der Verwalter der Eigentümergesellschaft, Andreas van Opbergen, sieht das genauso. "Viele Familien ziehen weg oder wollen eine drastische Mietminderung. So kann es nicht bleiben."

Christian Plattner, der gemeinsam mit seinem Kollegen die Praxis an der Roßstraße führt, sieht das Problem, doch fühlt er sich nicht in der Verantwortung. "Wir sind kooperativ, sprechen täglich mit unseren Patienten und bitten sie, sich woanders aufzuhalten", sagt er. Er schiebt das Problem auf den Kioskbesitzer nebenan ab. "Dort können die Patienten ihr Bier oder was auch immer sie haben möchten anschreiben lassen. Das bindet sie an den Standort", so Plattner.

Die rechtliche Grundlage der Klage ist jedoch höchst kompliziert: Wie vor rund zwei Jahren herauskam, ist die Praxis nicht genehmigt — formal also illegal. "Seit den 50er Jahren befindet sich eine Praxis in den Räumlichkeiten. Wir wussten gar nicht, dass keine Baugenehmigung vorliegt", sagt Plattner.

Dieser Sachverhalt wurde gestern zum Knackpunkt. Laut Stadt erfolgt die nachträgliche Baugenehmigung der Praxis jedoch innerhalb der kommenden drei Wochen. Damit sei die Rechtsgrundlage dann eine andere — deswegen gab es gestern auch kein Urteil. Zweiter Knackpunkt, deswegen nun auch vom eigentlichen Verfahren abgetrennt, ist der Kiosk. Dessen Besitzer erschien erst gar nicht vor Gericht. Nun muss geklärt werden, ob es überhaupt eine Schankerlaubnis gibt.

Die Stadt selbst durfte sich zum laufenden Verfahren nicht äußern.

(RP/ila)
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