Prozess Messerattacke im Wahn

Düsseldorf · Immer wieder war es in einem Bilker Mietshaus zum Streit eines 41-Jährigen mit Nachbarn gekommen. Im März ist er im Tabletten- und Alkoholrausch dann durchgedreht, hat mit einem Küchenmesser drei Nachbarn teils erheblich verletzt.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

"Ich dachte, die haben sich gegen mich verschworen, wollen mich fertig machen, mich in den Selbstmord treiben." So beschrieb der Täter seine Wahnvorstellungen heute zu Prozessbeginn vor dem Landgericht.

Dort droht ihm keine Haftstrafe. Wegen einer schweren Psychose gilt er wohl als schuldunfähig. Da er aber gemeingefährlich sei, muss er mit seiner dauerhaften Unterbringung in einer Psychiatrie-Klinik rechnen.

Nach Angaben des 41-Jährigen habe er trotz auffälligen Verhaltens jahrelang als Bühnenarbeiter ein Auskommen gehabt. Bis er arbeitslos wurde, seine Medizin gegen die psychische Erkrankung abgesetzt, dafür Drogen und Alkohol konsumiert hat. Als Grund nannte er "Druck und Stress von den Nachbarn”. Sie hätten ihn als "Psycho” beschimpft, ihn wegen seiner Arbeitslosigkeit gehänselt. "Ich habe jedes Mal eine Verletzung erlitten!”

Als er dann im März mit Alkohol "25 starke Tabletten” einnahm - da war er für "vier bis fünf Tage ohne Erinnerung”, wachte erst in der Psychiatrie wieder auf. Dass er zwischendurch durchgedreht und drei seiner Nachbarn mit Messerstichen und -schnitten teils erheblich verletzt hatte ­ davon wisse er jetzt nichts mehr. Der Prozess gegen ihn dauert an.

(RP)
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