Corona-Regeln in Düsseldorf Verstöße gegen die Maskenpflicht kosten ab Dienstag 50 Euro

Düsseldorf · Weil die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abgewartet werden soll, werden Verstöße gegen die Maskenpflicht in Düsseldorf erst ab Dienstag geahndet. Die Höhe der Strafe wird bei einem Erstverstoß bei 50 Euro liegen. Theoretisch sind bis zu 25.000 Euro möglich.

 In der Stadt weisen Schilder auf die Pflicht hin.

In der Stadt weisen Schilder auf die Pflicht hin.

Foto: Stadt Düsseldorf/Michael Gstettenbauer

Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Raum werden angesichts der gegen die städtische Allgemeinverfügung eingereichten Eilanträge frühestens ab Dienstag, 10. November, konsequent geahndet. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf soll zunächst abgewartet werden", sagt Ordnungsdezernent Christian Zaum.

Vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht sind zwei Eilanträge gegen die Maskenpflicht anhängig. Einen der Anträge hatte ein Düsseldorfer Rechtsanwalt eingereicht. Er sei sicher kein Corona-Leugner, fühle sich aber in seinen Grundrechten „unverhältnismäßig eingeschränkt“. Die Verfügung der Stadt sei „völlig überzogen.

Im punkto Bußgeld widerspricht die Stadt Meldungen, die Strafe würden bereits in dieser Woche fällig. Bislang weisen die Einsatzkräfte des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) Menschen, die die Mund-Nasen-Bedeckung nicht oder nicht korrekt tragen, in der Regel lediglich auf den Verstoß hin. Bislang wurde noch kein Verwarngeld verhängt.

Im Falle einer Bestätigung der städtischen Allgemeinverfügung durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf würden ab Dienstag entsprechende Bußgelder in Höhe von 50 Euro je Verstoß verhängt. Die Allgemeinverfügung der Stadt gibt theoretisch Bußgelder bis 25.000 Euro her - bislang sei das Maximum aber 300 Euro bei einem Wiederholungsfall gewesen.

Die Maskenpflicht wurde nach Einschätzung des OSD sehr schnell und weitreichend befolgt. Viele Menschen waren ab Mittwoch, 4. November, mit aufgesetzter Alltagsmaske auf den Straßen unterwegs. Bei jenen, die noch keine Maske trugen, waren die Mitarbeiter des OSD mit viel Fingerspitzengefühl vorgegangen und hatten den Menschen Einzelheiten zur Allgemeinverfügung erläutert. Unabhängig davon wurden im Stadtgebiet viele Menschen ohne Alltagsmaske angetroffen, die aber allesamt auf Ansprache hin verständnisvoll reagierten und eine Mund-Nasen-Bedeckung aufzogen.

Einzelheiten, sogenannte FAQ, zu der Allgemeinverfügung zur Alltagsmaskenpflicht, die fast im gesamten öffentlichen Raum gilt, finden sich online unter: www.duesseldorf.de/masketragen.

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