Neue Regelung seit Mittwoch Wo genau die Maskenpflicht in Düsseldorf gilt

Düsseldorf · Die Stadt Düsseldorf hat nur noch für drei Bereiche in der Innenstadt eine Pflicht zum Tragen einer Maske verfügt, darunter beliebte Shopping-Meilen. Überall sonst gilt lediglich eine Empfehlung zum Mundnasenschutz, wenn es eng wird. Wir zeigen, wo sich die Maskenzonen genau befinden.

 Schilder weisen auf die Maskenpflicht hin.

Schilder weisen auf die Maskenpflicht hin.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Die Stadt Düsseldorf ist mit ihrer allgemeinen Maskenpflicht vor Gericht gescheitert – nun geht die Stadtspitze auf Nummer sicher: Der Mundnasenschutz ist nur noch in fest definierten Teilen der Innenstadt und der Altstadt eine Pflicht. Außerdem soll auf den Plätzen vor und hinter dem Hauptbahnhof die Maske rechtlich vorgeschrieben werden.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde am Dienstagabend erlassen und gilt bereits ab Mittwoch. Für andere Bereiche mit vielen Menschen gilt allerdings eine dringende Empfehlung zum Mundnasenschutz. Zuvor hatte nahezu für die gesamte Stadt die Pflicht gegolten.

Konkret nennt die Verfügung einen großen Bereich in der Düsseldorfer Altstadt. Er beginnt im Norden an der Mühlenstraße und umfasst das Gebiet zwischen Rheinufer und Heinrich-Heine-Allee. Im Süden ist auch der Carlsplatz einbegriffen. In Stadtmitte gilt die Maskenpflicht für die Schadowstraße und für einen Bereich zwischen Berliner Allee und Königsallee. Die Pflicht gilt in den genannten Bereichen täglich zwischen 10 und 19 Uhr. Auf dem Konrad-Adenauer-Platz und dem Bertha-von-Suttner-Platz, also am Vor- und Hintereingang des Hauptbahnhofs, gilt die Pflicht täglich zwischen 6 und 22 Uhr.

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