Nach der Niederlage vor Gericht Maskenpflicht in Düsseldorf nur noch in der Innenstadt

Düsseldorf · Die Stadt Düsseldorf verzichtet nach der Niederlage vor Gericht auf eine allgemeine Maskenpflicht und geht mit der neuen Verfügung auf Nummer Sicher. Sogar die Stadtteilzentren fallen heraus.

 Mitarbeiter des Ordnungsamts kontrollieren die Maskenpflicht.

Mitarbeiter des Ordnungsamts kontrollieren die Maskenpflicht.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht will die Stadt Düsseldorf rechtlich auf Nummer sicher gehen – und verzichtet auf einen zweiten Versuch für eine Maskenpflicht für das komplette Stadtgebiet. Der Mundnasenschutz soll stattdessen nur noch in fest definierten Teilen der Innenstadt und der Altstadt zur Pflicht werden. Außerdem soll auf den Plätzen vor und hinter dem Hauptbahnhof die Maske rechtlich vorgeschrieben werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde am Dienstagabend erlassen und gilt bereits ab Mittwoch.

Konkret nennt die Verfügung einen großen Bereich in der Düsseldorfer Altstadt. Er beginnt im Norden an der Mühlenstraße und umfasst das Gebiet zwischen Rheinufer und Heinrich-Heine-Allee. Im Süden ist auch der Carlsplatz einbegriffen. In Stadtmitte gilt die Maskenpflicht für die Schadowstraße und für einen Bereich zwischen Berliner Allee und Königsallee. Die Pflicht gilt in den genannten Bereichen täglich zwischen 10 und 19 Uhr. Auf dem Konrad-Adenauer-Platz und dem Bertha-von-Suttner-Platz, also am Vor- und Hintereingang des Hauptbahnhofs, gilt die Pflicht täglich zwischen 6 und 22 Uhr.

Erst kurz vor 19 Uhr am Dienstag veröffentlichte die Stadt die neue Verfügung. Zuvor hatte es ausgiebige Beratungen im Rathaus gegeben. Ein Bürger hatte erfolgreich gegen die allgemeine Maskenpflicht geklagt, die Düsseldorf in der vergangenen Woche verfügt hatte. Die Richter bemängelten, dass die Verfügung zu unbestimmt war und den Bürgern zu wenig Klarheit darüber bot, wann sie die Maske tragen müssen. Die Stadt hatte nach dem Beschluss am Montag angekündigt, bereits am Folgetag eine neue Verfügung zu erlassen – die nun deutlich weniger umfangreich ausgefallen ist. Die Juristen im Rathaus wollten sichergehen, dass die nun verfügten Regelungen rechtssicher sind.

Die Neuregelung lässt daher sogar die Stadtteilzentren außen vor. Schon vor der allgemeinen Maskenpflicht galt in den letzten Wochen für einige belebte Einkaufsstraßen außerhalb des Zentrums ebenfalls das Maskengebot. Offenbar befürchten die Juristen aber, im Zweifelsfall nicht belegen zu können, dass eine ausreichend hohe Passantenfrequenz besteht. Das hätte ein Knackpunkt in einem künftigen Gerichtsverfahren sein können. In den zentralen Einkaufsstraßen der Innenstadt lässt sich die hohe Passantenfrequenz hingegen zweifelsfrei nachweisen.

Die Stadtverwaltung will die neue Verfügung nicht als Abkehr vom Mundnasenschutz als Mittel gegen die hohe Zahl von Corona-Neuinfektionen verstanden wissen. Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) hatte sich dazu bereits nach dem Gerichtsbeschluss am Montag geäußert. „Unabhängig von rechtlichen Verpflichtungen appelliere ich an die Bürgerinnen und Bürger, die Alltagsmaske weiterhin zu tragen – zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer“, sagte Keller. Es sei zu beobachten, dass die Maske auch ohne Pflicht breit akzeptiert werde. „Ich danke den Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt Düsseldorf für ihren verantwortungsvollen Umgang miteinander und die gegenseitige Rücksichtnahme.“

Für Keller – selbst Jurist und ehemaliger Rechtsdezernent im Düsseldorfer Rathaus – droht sich die Maskenpflicht zu einer ersten politischen Schlappe zu entwickeln. Die Maskenpflicht für das gesamte Stadtgebiet war von Beginn an auf Kritik gestoßen, weil die Regelung und vor allem die Ausnahmen vielen Bürgern zu unklar blieben. Am Montag sah das Verwaltungsgericht dann handwerkliche Mängel und kippte die Verfügung. Eine erneute Niederlage vor Gericht könnte den Stadtchef politisch in Erklärungsnot bringen.

Allerdings sind sich die großen Fraktionen im Stadtrat grundsätzlich einig, dass der Mundnasenschutz ein sinnvolles Mittel sein kann. In der vergangenen Woche war die Sieben-Tage-Inzidenz auf mehr als 200 gestiegen – ein Rekordwert. Die Inzidenz gibt die Zahl der Infektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen an und ist der wichtigste Vergleichswert zur Ausbreitung des Erregers. Inzwischen ist die Inzidenz auf 166 gefallen, liegt damit aber immer noch um ein Vielfaches höher als vor einigen Wochen. Aus Sicht des Gesundheitsamts gibt es keinen Grund zur Entwarnung: „Das Ansteckungsgeschehen im Stadtgebiet ist insgesamt weiterhin unspezifisch und von unklaren Ansteckungswegen geprägt“, heißt es in einer Einschätzung.

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