Geldstrafe für Düsseldorfer Wirt Mäusekot in Pizzeria

Düsseldorf · Zum zweiten Mal in zwei Wochen hat das Amtsgericht gegen einen 35-jährigen Pizzabäcker aus der Altstadt eine Geldstrafe verhängt. Mitte Juni war er zu 1200 Euro verurteilt worden, weil er nachts einer Kundin eine ofenheiße Pizza an den Kopf geworfen und die Frau damit am Ohr verbrüht hatte.

Nach dem neuen Urteil muss er nun weitere 1650 Euro aufbringen, weil in der vom ihm geführten Pizzeria der Kot von Ratten und Mäusen entdeckt worden war - und obendrein "munter kriechende" Küchenschaben. Der Angeklagte habe ja "schon öfter bei der Justiz arbeiten lassen", murmelte der Richter, als er die Akte des Pizzabäckers über den Daumen laufen ließ.

Nach etlichen Vorstrafen wegen Körperverletzungen oder Bedrohung ging es diesmal um "gravierende hygienische Mängel" in der von ihm als Betriebsleiter geführten Pizza-Betrieb. Anfang Januar hatten städtische Kontrolleure Ratten- und Mäuse-Kot auch auf der Ablage für den Pizzaschieber entdeckt. Eine "direkte Kontamination" der Lebensmittel sei nicht auszuschließen, so der Prüfbericht.

Da ein Betreiber solche Hinterlassenschaften unmöglich übersehen könne, ging das Gericht von Vorsatz aus, also von einer Absicht des Angeklagten. Zunächst sollte der Pizzabäcker sogar eine Geldstrafe von 7700 Euro zahlen.

Dagegen protestierend, erzielte er zumindest einen Teilerfolg. Weil er als Angestellter und als Alleinverdiener in seiner Familie monatlich lediglich rund 1000 Euro Gehalt zur Verfügung hat, wurde die Strafe reduziert.

(wuk)
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